ICRS GDPR Modul

Mit 25. Mai 2018 kamen wesentliche Änderungen auf alle Unternehmen zu, welche personenbezogene Daten verarbeiten. Darunter fallen beispielsweise Betriebe, die Lieferantendaten speichern, Kundendateien anlegen, Newsletter verschicken, Rechnungen ausstellen usw. In der Immobilienbranche betrifft die neue Verordnung vor allem Daten von Mietern und Vermietern sowie die damit einhergehenden Daten von Mietverträgen.

Um möglichst gut auf die neuen Regelungen vorbereitet zu sein, kann ein erweitertes Anonymisierungs- und Abfrage-Modul (metamagix.ICRS Anonymisierung & GDPR) Abhilfe schaffen.

Mit diesem können Sie:

  • Datenexporte für Auskunftsbegehren gem. Art. 15 DSGVO durchführen
  • Personenbezogene Daten automatisiert anonymisieren
  • Individuelle Verträge anonymisieren

 

 

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