Immobilienglossar

  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

A

A metà

Abmachung, wonach Gewinn und Verlust eines von zwei Partnern durchgeführten Geschäftes (Gemeinschaftsgeschäft) zur Hälfte geteilt werden. (italienisch: "zur Hälfte")
Quelle: WKO

Abbinden

Bei Mörtel oder Beton der chemische Vorgang vom feuchten Zustand bis zum Erstarren. Die Abbindezeit beträgt bei Beton etwa 24 Stunden. Danach folgt das Erhärten. Tragfähig erhärtet sind z.B. Betonteile nach ca. vier Wochen.
Quelle: WKO

Abgeschlossenheits-Bescheinigung

Bescheinigung des Bauaufsichtsamts, dass die Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen.
Quelle: Focus.de

Ablösung

Rückzahlung eines bestehenden Kredits durch ein neues Darlehen eines anderen Darlehehensgebers
Quelle: Focus.de

Abnahmeverpflichtung

Verpflichtung eines Darlehensnehmers, sich innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) das Darlehen auszahlen zu lassen.
Quelle: Focus.de

Abrechnung

Nachweis der Art, Höhe und Berechtigung von Kosten sowie deren Aufteilung auf mehrere Beteiligte.
Quelle: WKO

Abriebgruppe

Klassifikation von keramischen Fliesen nach ihrer Abtriebfestigkeit. Die Einteilung erfolgt in fünf Gruppen, wobei Gruppe I die geringste und Gruppe V die höchste Abtriebfestigkeit aufweist.
Quelle: WKO

Abscheider

Anlage im Bewässerungssystem zur Zurückhaltung von Benzin, Öl oder Fett.
Quelle: WKO

Abschreibung

Die Wertminderung von Wirtschaftsgütern kann jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz als steuerlicher Verlust von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Wichtig ist, dass dies nicht für den Grund und Boden (= Grundstück) gilt, da sich dieser nicht abnutzt. Sein Wert wird nicht in die Abschreibung einbezogen. Es wird unterschieden zwischen? lineare Abschreibung: jährlich gleichbleibende Abschreibungsbeträge ? degressive Abschreibung: jährlich abnehmende Abschreibungsbeträge Bei der degressiven Form ist die Steuer mindernde Wirkung aufgrund der anfänglich höheren Abschreibung in den ersten Jahren höher. Bei Neubauten besteht ein Wahlrecht zwischen beiden Abschreibungsformen. Dieses Wahlrecht gilt allerdings nicht bei Altbauten, wo nur die lineare Abschreibung möglich ist.
Quelle: Focus.de

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes auf die schätzungsweise ermittelte Nutzungsdauer.
Quelle: WKO

Abteilung (Grundabteilung, Parzellierung)

Änderung des Gutbestandes eines Grundbuchskörpers durch Abschreibung von Grundstücken oder Teilen von solchen.
Quelle: WKO

Abtretung

Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten. Wenn ein Darlehensnehmer beispielsweise einen Anspruch auf die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung hat, kann dieser Anspruch an den Darlehensgeber abgetreten werden. Auch lassen sich bei einer Immobilienfinanzierung die Rechte und Ansprüche aus Bausparverträgen, Investmentfonds und Grundschulden abtreten.
Quelle: Focus.de

Abtretung von Forderungen (Zession)

Vertrag, durch den ein Gläubiger seine Forderung auf einen Dritten überträgt. Der Dritte (neuer Gläubiger) heißt Zessionar, der abtretende alte Gläubiger Zedent und der Schuldner, der an den neuen Gläubiger zu leisten hat, debitor cessus.
Quelle: WKO

Agio

Für die Bereitstellung eines Darlehens verlangen manche Banken einen Aufpreis, das sogenannte Agio. Der Darlehensbetrag wird zu 100 Prozent ausgezahlt, der Darlehensnehmer muss jedoch einen höheren Betrag zurückzahlen.
Quelle: Focus.de

Alleinvermittlungsauftrag

Mit dem Alleinvermittlungsauftrag (auch Exklusivauftrag) wird der Immobilienmakler von seinem Kunden für eine bestimmte Zeit (Alleinvermittlungsfrist) schriftlich mit der Vermittlung eines Immobiliengeschäftes (z.B. Verkauf einer Liegenschaft) beauftragt.
Quelle: WKO

Allgemeine Darlehensbedingungen

Von Banken vorformulierte Vertragsbestimmungen, die für alle Kunden bei der Darlehensabwicklung gelten. Mit Unterschrift unter dem Darlehensvertrag werden die allgemeinen Darlehensbedingungen anerkannt. Damit sind sie vergleichbar mit allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Quelle: Focus.de

Anbaureife

Das Vorliegen der notwendigen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen sowie die unmittelbare Verbindung eines Baugrundstückes mit dem ausgebauten Straßennetz durch eine rechtlich oder tatsächlich gesicherte Zufahrt.
Quelle: WKO

Anbot

Ein Anbot (Angebot, Offert) liegt vor, wenn jemand eine verbindliche Erklärung (mündlich oder schriftlich) zum Abschluss eines inhaltlich bestimmten Rechtsgeschäftes (z.B. Kauf- oder Mietvertrag) abgibt. Wird das Anbot von demjenigen, an den es gerichtet ist, vollinhaltlich angenommen, so entsteht ein Vertrag. Eine Annahmeerklärung, die vom Inhalt des Anbotes abweicht (z.H. höherer Preis), bewirkt keinen Vertrag, sondern stellt ein neues Anbot der anderen Partei dar.
Quelle: WKO

Angeld

Das Angeld (§ 908 ABGB) wird bei Abschluss eines Vertrages zum Nachweis und zur Sicherung der Vertragserfüllung erlegt.Tritt der Angeldgeber aus seinem Verschulden vom Vertrag zurück, so ist das Angeld zugunsten der anderen Vertragspartei verfallen. Tritt der Angeldempfänger aus seinem Verschulden zurück, so hat er der anderen Vertragspartei das doppelte Angeld zu bezahlen. In beiden Fällen ist es nicht beachtlich, ob durch den Rücktritt ein Schaden entstanden ist.
Quelle: WKO

Anliegerbeitrag

Von der Gemeinde eingehobener Beitrag, mit dem der Grundstückseigentümer an den Kosten der Straßenherstellung beteiligt.
Quelle: WKO

Anliegerleistungen

Vom Grundeigentümer an die Gemeinde vor Erteilung einer Baubewilligung zu leistende Beiträge zu den Kosten der Erwerbung und Herstellung der vorgelagerten Verkehrsflächen.
Quelle: WKO

Anmerkung der Rangordnung

Der Eigentümer eines Grundstückes kann für die beabsichtigte Veräußerung oder Verpfändung des Grundstückes im Grundbuch (Eigentums- bzw. Lastenblatt) die Rangordnung anmerken lassen. Vom dem Gerichtsbeschluss, mit dem die Anmerkung bewilligt wird, darf nur eine Ausfertigung erteilt werden (Rangordnungsbeschluss).
Quelle: WKO

Annuität

Zins und Tilgung umfassende Jahreszahlung auf ein gewährtes Darlehen; die Höhe einer Annuität bleibt während der gesamten Zinsbindungsfrist konstant.
Quelle: Focus.de

Annuitätendarlehen

Langfristiges Darlehen, das vom Darlehensnehmer in konstanten Kreditraten (der ?Annuität?) zurückgezahlt wird. Die Annuität besteht aus Zins und Tilgung. Während der Laufzeit verringert sich der Zinsanteil der Rate, wohingegen der Tilgungsanteil durch den ersparten Zinsanteil steigt.
Quelle: Focus.de

Anrainer (Nachbar)

Eigentümer einer Liegenschaft, die mit einer anderen zur Bebauung vorgesehenen Liegenschaft in einem solchen räumlichen Naheverhältnis liegt, dass mit der Rückwirkung des geplanten Baues oder seiner Benützung auf diese Liegenschaft zu rechnen ist; teilweise existieren abweichende Regelungen.
Quelle: WKO

Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten für eine Immobilie beinhalten neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar? und Grundbuchkosten, Maklerprovision sowie Erschließungs- und Finanzierungskosten. Da Abschreibungen nur auf die Immobilie und nicht auf den Grund und Boden möglich sind, müssen die Anschaffungsnebenkosten anteilig berechnet werden.
Quelle: Focus.de

Anschlussfinanzierung

Bei einer Anschlussfinanzierung wird ein bestehendes Darlehen durch ein neues abgelöst. Wenn das neue Darlehen bei der gleichen Bank aufgenommen wird, spricht man auch von einer Prolongation. Eine Umschuldung wird vorgenommen, wenn der Kreditnehmer die Bank wechselt.
Quelle: Focus.de

Anschlusskosten

Kosten für den Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz (vom Haus bis zur Grundstücksgrenze), z.B. für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Gas-, Stromversorgung und Telekommunikation
Quelle: Focus.de

Anwartschaftsvertrag

Mit diesem Vertrag wird das Recht auf den Erwerb (Überlassung in Miete oder Nutzung, Übertragung ins Eigentum) einer bestimmten Wohnung vom Bauträger eingeräumt.
Quelle: WKO

Arbeitgeberdarlehen

Darlehen eines Arbeitgebers an Betriebsangehörige zur Finanzierung von Wohneigentum. Meist erhält der Arbeitnehmer besonders günstige Konditionen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss er jedoch den geldwerten Vorteil versteuern.
Quelle: Focus.de

Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage können sich Beschäftigte sichern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Einzahlung auf einen Sparvertrag muss durch den Arbeitgeber vorgenommen werden und als vermögenswirksame Leistung gekennzeichnet sein. Nach einer Ansparzeit von sieben Jahren kann der Beschäftigte über sein eingezahltes Kapital und die Arbeitnehmersparzulage verfügen ? bei einer vorzeitigen Verfügung fallen bereits gezahlte Zulagen wieder an den Staat zurück.
Quelle: Focus.de

Armierung

Einlagen oder Auflage zur Verstärkung eines Baustoffes, z.B. Stahleinlage in Beton; auch Bewehrung genannt.
Quelle: WKO

Assanierungsgebiet

Auf Grund des Stadterneuerungsgesetzes (Bundesgesetz) kann die Landesregierung durch Verordnung ein Gemeindegebiet oder einen Teil eines Gemeindegebietes, das städtebauliche Missstände aufweist (insbesondere, wenn zumindest die Hälfte der Wohnungen Substandardwohnungen sind, eine dichte Verbauung vorliegt etc.) zum Assanierungsgebiet erklären.Vor dem Verkauf von Grundstücken oder Grundstücksteilen im Assanierungsgebiet muss der Eigentümer das Objekt zunächst der Gemeinde (Wien: MA 69) zum Kauf anbieten. Macht die Gemeinde von diesem Angebot keinen Gebrauch, dann bedarf der Kaufvertrag mit einem Dritten einer behördlichen Genehmigung (Wien: MA 64), deren Erteilung von der Angemessenheit des Kaufpreises abhängt.Die Tatsache, dass sich ein Grundstück im Assanierungsgebiet befindet, wird im Grundbuch angemerkt. Für die Verbücherung eines Kaufvertrages ist neben den sonst erforderlichen Urkunden auch die behördliche Genehmigung beizubringen.
Quelle: WKO

Atriumhaus

Eingeschossiges Wohnhaus, das einen Innenhof (Atrium) umschließt.
Quelle: WKO

Auflassung

Einigung des Verkäufers und des Käufers auf den Eigentumswechsel zur Übertragung des Grundstücks? bzw. Immobilieneigentums (§ 925 BGB). Der Eigentumsübergang erfolgt erst durch die Auflassung und die Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch.
Quelle: Focus.de

Auflassungsvormerkung

Sichert den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen. Sie schützt den zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer ein Objekt beispielsweise an eine weitere Person verkauft und/oder mit Grundpfandrechten belastet, die nicht mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängen.
Quelle: Focus.de

Aufsandungserklärung

Ausdrückliche Erklärung des Eigentümers einer Liegenschaft, dass er der Eintragung (Einverleibung, Verbücherung) eines Rechtes zu Gunsten eines Dritten zustimmt.Es kann z.B. der Kauf einer Liegenschaft nur im Grundbuch eingetragen werden, wenn der Verkäufer entweder im Kaufvertrag oder in einer separaten Urkunde erklärt, dass er mit der Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Käufer einverstanden ist.
Quelle: WKO

Aufschließung

Umfasst die Wasser-, Strom- und Gasversorgung, Herstellung von Verkehrsflächen und Abwasserbeseitigung.
Quelle: WKO

Aufschließungskosten

Beiträge des Grundeigentümers zu den Kosten der Errichtung der für einen Baugrund notwendigen Ver- und Entsorgungsanlagen einschließlich der Anschlussgebühren (Kanal, Wasserleitung, Elektrizität, Gas...)
Quelle: WKO

Aufteilungsplan

Eine von der Baubehörde mit Unterschrift beurkundete Bauzeichnung. Auf diesem Plan müssen sowohl die Aufteilung des Gebäudes als auch die Lage und Größe der im Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile erkennbar sein. Durch die in der Regel fortlaufende Nummerierung der Nutzungseinheiten sollen Verwechslungen und Irrtümer ausgeschlossen werden.
Quelle: Focus.de

Auftragsvergabe

Der Bauherr, der Bauträger oder der Architekt vergeben Aufträge an einzelne Firmen aufgrund ihrer Angebote. Im Auftragsschreiben sind Leistungsumfang, Termin und Pönale möglichst genau anzugeben.
Quelle: WKO

Ausbauhaus

Ein Haus, welches aus vorgefertigten Teilen nur bis zu einem bestimmten Grad durch eine Baufirma errichtet wird. Im Gegensatz zu einem Fertighaus wird ein Ausbauhaus nicht schlüsselfertig geliefert, sondern durch den Bauherrn in Eigenleistung fertig gestellt.
Quelle: Focus.de

Ausbaupaket

Sammelbegriff für alle zum Ausbau einer Primärstruktur (Rohbau) notwendigen Bauteile; wird auch Sekundärstruktur genannt.
Quelle: WKO

Ausblühungen

Kristallbildung an Mauerwerk und Verputz.
Quelle: WKO

Ausgleichsmasse

Mörtel- oder Spachtelmasse zum Ausgleich von Fußbodenunebenheiten. Praktisch sind selbstverlaufende Ausgleichsmassen, die nach grober Verteilung selbstständig zu ebenen Flächen verlaufen.
Quelle: WKO

Ausschreibung

die in Einzelteile (Positionen) aufgelöste, detaillierte Beschreibung von gewünschten Lieferungen und Leistungen mit genauen Angaben über Qualität und Menge. Sie dient zur Einholung von vergleichbaren Angeboten bei mehreren Firmen.
Quelle: WKO

Auswechslungsplan

wird im Zuge der Ausführung vom genehmigten Einreichplan abgewichen, ist bei der Baubehörde um eine neuerliche Bewilligung anzusuchen. Dies geschieht in Form eins Auswechslungsplanes, in dem alle Änderungen darzustellen sind.
Quelle: WKO

Auszahlungskurs

Prozentsatz des Darlehensbetrages (Nominalbetrag), der an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird.
Quelle: Focus.de

Auszahlungsvoraussetzungen

Im Darlehensvertrag vereinbarte Bedingungen, die innerhalb einer bestimmten Frist erfüllt werden müssen, damit die Bank das Darlehen auszahlen kann (beispielsweise rangrichtige Eintragung der Grundschuld im Grundbuch).
Quelle: Focus.de

Außenanlagen

Hierzu gehören unter anderem die Ver? und Entsorgungsleitungen vom Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze, Gartenanlagen, Pflasterung und Befestigungen von Wegen. Ein Teil der Kosten für die Außenanlagen gehört zu den Herstellungskosten.
Quelle: Focus.de

Aval

Bei einem Aval übernimmt ein Kreditinstitut eine Bürgschaft oder stellt eine Garantie. Hierbei gewährt das Institut keinen Geldbetrag, sondern seine eigene Kreditwürdigkeit. Mit Übernahme einer Bürgschaft verpflichtet sich die Bank, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber einzustehen. Bei einer Garantie steht es für einen bestimmten in der Zukunft liegenden Erfolg ein.
Quelle: Focus.de
Nach oben

B

Balkon-/Terrassen-Dränage

Diese Flächendränge fängt durch Fliesenbeläge eindringendes Sickerwasser auf und leitet es ab. Dadurch wird eine Überfeuchtung des Mörtelbettes verhindert.
Quelle: WKO

Balkon-Dämmung

Auskragende Betondecken bei Balkonen wirken im Winter wie ? Wärmebrücken mit verstärktem Wärmeabfluss. Verhindern lässt sich das beim Neubau durch den Einbau von Balkon-Dämmelementen, die den Balkon vom warmen Haus trennen.
Quelle: WKO

Bankgarantie

Absicherung gegen Verluste, de durch Insolvenz eines am Bau beschäftigten Unternehmens drohen. 
Quelle: WKO

Bassena

Wandbrunnen am Gang zur Wasserentnahme für mehrere Wohnparteien, war früher als Treffpunkt der Hausbewohner auch die Quelle des "Bassenatratsches".
Quelle: WKO

Bauabdichtung

Abdichtung gegen ? drückendes und ? nichtdrückendes Wasser durch geeignete Dichtmittel wie Dichtmörtel, Isolierungen, Dichtschlämme, Anstriche oder Beschichtungen. Infolge mangelnder Abdichtungen eindringendes Wasser verschlechtert zunächst die Dämm-Eigenschaften und führt dann zu einer Versalzung und Zersetzung betroffener Bauteile.
Quelle: WKO

Bauansuchen

Schriftlicher Antrag an die Baubehörde (Gemeinde) auf Erteilung der Bewilligung zur Durchführung von Bauvorhaben (Neu-, Zu- und Umbauten, Änderungen der Widmung, Abbruch von Gebäuden usw.). Je nach der Art des Vorhabens sind Baupläne, eine Grundbuchsabschrift, die Zustimmung des Liegenschaftseigentümers (aller Miteigentümer), die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen (Fluchtlinienplan), Baubeschreibungen, statische Berechnungen usw. anzuschließen.
Quelle: WKO

Bauantrag

Schriftlicher Antrag bei einer Baubehörde auf eine Baugenehmigung.
Quelle: Focus.de

Bauanzeige

Eine Bauanzeige wird direkt vom Bauherrn bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Hiermit gibt er ein Bauvorhaben bekannt, welches nicht baugenehmigungspflichtig ist.
Quelle: Focus.de

Bauaufsicht

Der Behörde obliegt es, während der Bauausführung zu überprüfen, ob den Bestimmungen der Bauordnung und der Bewilligung entsprochen wird. Den Organen der Baubehörde ist dazu jederzeit der Zutritt zur Baustelle zu gewähren. Es sind ihnen die verlangten Auskünfte zu erteilen, uns sie können jederzeit in die Unterlagen Einsicht nehmen.
Quelle: WKO

Bauauftrag

Bescheid der Baubehörde, mit dem Eigentümer einer Baulichkeit die Herstellung des Zustandes aufgetragen wird, der der seinerzeitigen Benützungsbewilligung entspricht.
Quelle: WKO

Bauausführung

Zuständig dafür ist ein gesetzlich befugter Ausführender - Baumeister, Architekt oder Zivilingenieur/Ziviltechniker. Der Bauausführende hat gegenüber der jeweils zuständigen Behröde gewisse Pflichten zu erfüllen. Ein allfälliger Wechsel des Bauausführenden hat gegenüber der jeweils zuständigen Behörde gewisse Pflichten zu erfüllen.Ein allfälliger Wechsel des Bauausführenden ist der Behörde bekannt zu geben. Die Bauherrschaft zeigt der Baubehörde den Baubeginn und in weiterer Folge auch die Fertigstellung des Rohbaus bzw. die Gesamtfertigstellung an. Der Bauführer haftet unter andrem für die ordnungsgemäße Ausführung und die Einhaltung der Lärmgrenzwerte beim Bau.
Quelle: WKO

Baubehörde

Nach verfassungsrechtlicher Vorgabe sind die Bestimmungen des Baurechts von den Gemeinden zu vollziehen (Erteilung einer Baubewilligung, Bauaufsicht etc.). Baubehörde in erster Instanz ist somit jeweils der Bürgermeister, abweichend davon in größeren Städten - den sogenannten Statutarstädten - der Magistrat.
Quelle: WKO

Baubeschreibung

Detaillierte Aufstellung über alle ein Bauvorhaben umfassenden Ausstattungs- und Ausfertigungsmerkmale.Wichtige Inhalte der Baubeschreibung sind beispielsweise Beschaffenheit der Wände und des Daches, Heizung, Art der Fenster. Sie gibt außerdem genaue Auskunft über die beim Bau verwendeten Materialen. Wegen ihrer Bedeutung für die Beurteilung der Qualität eines Gebäudes ist die Baubeschreibung ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierungsanfrage. Sie ist dem Antrag auf Baugenehmigung beizufügen.
Quelle: Focus.de

Baubewilligung

Bescheid der Baubehörde, mit dem Neu-, Zu- und Umbauten, Änderungen der Widmung, Abbruch von Gebäuden usw. bewilligt wird. Je nach der Art des Vorhabens sind Baupläne, eine Grundbuchsabschrift, die Zustimmung des Liegenschaftseigentümers (aller Miteigentümer), die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen (Fluchtlinienplan), Baubeschreibungen, statische Berechnungen usw. anzuschließen.
Quelle: WKO

Bauerwartungsland

Wenn eine Fläche noch nicht als Bauland gekennzeichnet ist, jedoch bereits die Absicht besteht, sie in Bauland zu verwandeln, spricht man von Bauerwartungsland. Die endgültige Nutzungsbestimmung muss jedoch verbindlich durch einen Bebauungsplan festgesetzt werden.
Quelle: Focus.de

Baufinanzierung

Die meisten Menschen benötigen eine Baufinanzierung, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten. Hierfür nehmen sie einen Kredit bei einer Bank auf und zahlen diesen über einen Zeitraum von mehreren Jahren oder Jahrzehnten wieder zurück.
Quelle: Focus.de

Baufluchtlinien

Jene Grenze innerhalb von Baugründen, über die mit dem Bau oder mit Bauteilen im Allgemeinen nicht vorgerückt werden darf.
Quelle: WKO

Bauführer (Bauleiter)

ist derjenige, der in fremden Auftrag und auf fremde Rechnung al Unternehmer ein Bauwerk herstellt.
Quelle: WKO

Baugenehmigung

Ein in den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Bundesländer vorgeschriebenes förmliches Verfahren zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Die Baugenehmigung ist zeitlich befristet und gebührenpflichtig. Ohne die Erteilung einer Baugenehmigung darf mit den Baumaßnahmen nicht begonnen werden. In einigen Bundesländern genügt für bestimmte Baumaßnahmen eine Bauanzeige.
Quelle: Focus.de

Baugrenze

Die im Bebauungsplan festgelegte Grenze, welche nach Paragraf 23 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.
Quelle: Focus.de

Baugrund (Bauland)

Grundsätzlich jede für eine Bebauung gewidmete Fläche.
Quelle: WKO

Bauherr

Ein Bauherr ist eine Person, die ein Bauvorhaben in eigenem Namen und Interesse durchführt beziehungsweise durchführen lässt. Der Bauherr trägt die Risiken der Vorbereitung und der Durchführung einschließlich des Bauherrenhaftungsrisikos und entscheidet sowohl über die architektonische und technische Gestaltung als auch über die Finanzierung.
Quelle: Focus.de

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung deckt Schäden, die Dritte auf einem Baugrundstück oder durch eine Baumaßnahme erleiden könnten und für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann.
Quelle: Focus.de

Baujahr

Als Baujahr eines Gebäudes gilt das Jahr der Bezugsfertigstellung. Wurden Gebäude durch Schäden unnutzbar und später wiederhergestellt, gilt das Jahr der ursprünglichen Bezugsfertigstellung, bei total zerstörten Gebäuden hingegen gilt das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr.
Quelle: Focus.de

Bauklasse

Die in einem Gebiet nach dem Bebauungsplan der Gemeinde zulässige Bauhöhe.Nach der Wiener Bauordnung ist die Gebäudebauhöhe für Wohngebiete und gemischte Baugebiete wie folgt festgesetzt:In Bauklasse I mindestens 2,5 m, höchstens 9 m In Bauklasse II mindestens 4,5 m, höchstens 12 mIn Bauklasse II mindestens 10 m, höchstens 16 mIn Bauklasse IV mehr als 16 m, höchstens 21 mIn Bauklasse V mehr als 21 m, höchstens 26 mIn Bauklasse VI mehr als 26 m.Gebäude, die, von der Verkehrsfläche aus gesehen, zur Gänze hinter anderen Gebäuden errichtet werden, müssen die Mindesthöhe der bauklassenmäßigen Gebäudehöhe nicht einhalten.
Quelle: WKO

Bauland

Grünflächen, die nach dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde verbaut werden dürfen (Wohngebiete, Baugebiete, Industriegebiete, Gartensiedlungsgebiete, Lagerplätze etc.).
Quelle: WKO

Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung springt ein, wenn während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen. Diese können durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus verursacht werden.
Quelle: Focus.de

Baulinie

Grenze zwischen Baugründen und öffentlichen Verkehrsflächen.
Quelle: WKO

Baumaske

Ein selbständig nicht bebaubarer Grund zwischen vorderer Grundstücksgrenze und der planmäßigen Straßengrenze, z.T. auch als Ergänzungsfläche bezeichnet. Im engeren Sinne wird als Ergänzungsfläche nur die an der seitlichen oder hinteren Grundfläche anschließende Fläche verstanden, die selbständig nicht bebaubar ist.
Quelle: WKO

Baumängel

Mängel an einem Bauwerk, die auf fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder mangelhaftes Material zurückzuführen sind und den Wert beziehungsweise die Tauglichkeit des Bauwerks mindern. Um vor dem Verursacher eventuell Nachbesserungs? oder Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, sollten Bauherren bei erkennbaren Schäden bereits bei der Bauabnahme einen schriftlichen Vorbehalt einlegen.
Quelle: Focus.de

Baunebenkosten

Zu den Baunebenkosten gehören unter anderem die Kosten für Architekten? und Ingenieurleistungen, die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen und die Kosten der Finanzierung.
Quelle: Focus.de

Bauordnung

Die Bauordnung wird auf Landesebene festgelegt. Neben dem Verfahren der Baugenehmigung werden auch die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung, Änderung und den Abbruch baulicher Anlagen geregelt.
Quelle: Focus.de

Bauphysiker

Fachmann für wärme- und schalltechnische Spezialfragen. Seine Beiziehung ist bei komplizierteren Bauten angebracht, allerdings muss auch der Architekt bauphysikalische Grundkenntnisse besitzen.
Quelle: WKO

Bauplan

Maßstabgerechte zeichnerische Darstellung eines Baues, meist als Beilage zu einem Bauansuchen oder einer Bauanzeige.
Quelle: WKO

Bauplatz

Ein Baugrund, der nach einigen Landesbauordnungen als solcher genehmigt werden muss, bevor ein Gebäude errichtet werden kann; hierbei ist die Bewilligung an länderweise verschiedene Voraussetzungen gebunden. Derartige Bestimmungen bestehen im Burgenland, in NÖ, OÖ, Salzburg, Steiermark und Wien.
Quelle: WKO

Bauplatzerklärung

Beim Beginn der Vorentwurfsarbeiten sollte sie mit den Bebauungsbedingungen vorliegen; darin wird von der zuständigen Behörde eine Grundfläche für bebaubar erklärt. Ohne Bauplatzerklärung kann eine Baubewilligung nicht erteilt werden.
Quelle: WKO

Baupolizei

von der Baubehörde mit der Überwachung des Bauzustandes und der Einhaltung der Bauvorschriften beauftragte Organe.
Quelle: WKO

Baurecht

Der Begriff Baurecht hat zwei Bedeutungen:Das Baurecht im öffentlich-rechtlichen Sinn ist die Gesamtheit jener Vorschriften, die bestimmen, wo und wie gebaut werden darf (Raumordnungsgesetze, Bauordnungen, Nebengesetze und Verordnungen). Das Baurecht im privatrechtlichen Sinne ist das vom Grundeigentümer für bestimmte Zeit (mindestens 10 und höchstens 99 Jahre) eingeräumte Recht, auf oder unter dem Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu erhalten. Das Baurecht entsteht durch Eintragung im Grundbuch ("Baurechtseinlage") und ist übertragbar (z.B. durch Verkauf, Schenkung oder im Erbweg).Als Entgelt hat der Bauberechtigte and den Grundstückseigentümer den Bauzins zu bezahlen. Nach Erlöschen des Baurechts fällt das Bauwerk an den Grundeigentümer, dem Bauberechtigten steht mangels anderer Vereinbarung eine Entschädigung zu. Seit der Novellierung des aus dem Jahr 1912 stammenden Baurechtsgesetzes im Jahr 1990 ist die Baurechtseinräumung an allen Grundstücken möglich, auch in der neuen For
Quelle: WKO

Bauspardarlehen

Ein von den Bausparkassen für wohnwirtschaftliche Zwecke gewährtes nachrangiges Baufinanzierungsdarlehen. Der Bausparer spart je nach Tarif 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme an und erhält dann ein Bauspardarlehen von entsprechend 60 bzw. 50 Prozent. Der Vorteil von Bauspardarlehen ist der relativ günstige Darlehenszinssatz. Allerdings ist zu beachten, dass die Belastung des Grundstücks durch Bauspardarlehen nicht mehr als 80 Prozent seines Beleihungswerts betragen darf.
Quelle: Focus.de

Bausparen

Regelmäßiges Sparen, um für wohnwirtschaftliche Zwecke ein Darlehen zu erhalten. Nach Abschluss eines Bausparvertrags ist der Bausparer verpflichtet, eine vorher festgelegte Mindestsumme anzusparen. Nach der Ansparphase erwirbt er das Recht auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Aufgrund der steuerlichen Vorteile und der Förderung durch die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen ist das Bausparen eine beliebte Möglichkeit der Immobilienfinanzierung.
Quelle: Focus.de

Bausparguthaben

Summe der in einem Bausparvertrag bereits angesparten Bausparbeiträge inklusive der Zinsen
Quelle: Focus.de

Bausparkasse

Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen zu gewähren. Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betrieben werden.
Quelle: Focus.de

Bausparsumme

Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Er setzt sich zusammen aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen. Von der Bausparsumme hängt unter anderem die Höhe der Abschlussgebühr und des monatlichen Tilgungsbetrags ab.
Quelle: Focus.de

Bauspartarif

Im jeweiligen Bauspartarif ist festgelegt, wie hoch die Guthabenverzinsung, die Mindestansparsumme, die Mindestlaufzeit und der Darlehenszins sind. Auch ist hier die Gebühr festgeschrieben, die bei Abschluss des Vertrags fällig wird. Bausparkassen bieten meist verschiedene Tarife an.
Quelle: Focus.de

Bausparvertrag

Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Darlehensnehmer nach Ansparen der Bausparsumme ein zinsgünstiges Bauspardarlehen erhalten kann.
Quelle: Focus.de

Bausperre

Eine Bausperre bedeutet ein generelles Bauverbot in einem Gebiet, für das noch kein Bebauungsplan besteht.Weiters kann eine zeitlich begrenzte Bausperre gebietsweise verhängt werden, wenn der Bebauungsplatz geändert werden soll.Behördliche Bewilligungen (Abteilungsbewilligung, Baubewilligung) werden nur insoweit erteilt, als sie nicht die Durchführung der beabsichtigten Änderungen des Baubauungsplanes erschweren oder verhindern.
Quelle: WKO

Bauträger

Ein Bauträger erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Grundstücke. Auf diesen errichtet das Unternehmen Immobilien, welche es nach Fertigstellung verkauft.
Quelle: Focus.de

Bauträgermodell

Konzept, bei welchem noch in der Planungs? beziehungsweise Bauphase befindliche Immobilien gekauft werden. Damit lassen sich steuerliche Förderungen nutzen.
Quelle: Focus.de

Bauverhandlung

Nach Vorprüfung der eingereichten Unterlagen setzt die zuständige Behörde einen Bauverhandlungstermin an Ort und Stelle fest. Zur Bauverhandlung werden in der Regel Bauherren, Bauführer, Planer, Straßenverwaltung und die betroffenen Nachbarn/Anrainer (Eigentümer) eingeladen. Es wird eine Besichtigung des Grundstücks durchgeführt und die Übereinstimmung mit den geltenden Bauvorschriften überprüft. Nachbarn/Anrainer (Eigentümer) können allfällige Einwände vorbringen.
Quelle: WKO

Bauverwaltungskosten

für die administrative Abwicklung eins Bauvorhabens auflaufende Kosten. Gemeinnützige Bauträger dürfen einen Pauschalbetrag von drei Prozent der Baukosten verrechnen.
Quelle: WKO

Bauweisen

Durch sie wird die Lage der Gebäude zu den Grenzen des Bauplatzes fixiert. Sie darf nicht mit den bautechnischen Bauweisen (z.B. Fertigteilbauweise) verwechselt werden.Es gibt folgende Bauweisen (Bebauungsweisen)Offene Bauweise: Wenn ein Gebäude allseits freistehend in einem bestimmten Mindestabstand zum Nachbargrund (Länderweise verschieden; auch Bauwich oder Abstandsfläche ist als Bezeichnung häufig) errichtet wird.Geschlossene Bauweise: Wenn Gebäude an der Straßengrundgrenze von Nachbargrund zu Nachbargrund aneinander gebaut werden. Gekuppelte Bauweise: Wenn jeweils an einer gemeinsamen Nachbargrundgrenze Gebäude aneinander gebaut werden und zu den anderen Grundgrenzen ein Abstand eingehalten wird. Die Bauweise wird fallweise auch als halboffene Bauweise bezeichnet. Die Bauweisen gibt es praktisch in allen Bundesländern. Daneben gibt es Bundesländerweise noch Sonderregelungen, wie die ?Gruppenbauweise? in Oberösterreich und Wien (Gebäude werden von Nachbargrundgrenze zu Nachbargrund
Quelle: WKO

Bauwerber (Bauherr)

derjenige, in dessen Auftrag und auf dessen Rechnung ein Bauvorhaben durchgeführt werden soll.
Quelle: WKO

Bauwerk (Gebäude)

Darunter versteht man eine Anlage, zu deren Errichtung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind.
Quelle: WKO

Bauwesenversicherung

Eine Bauwesenversicherung wird heutzutage als Bauleistungsversicherung bezeichnet. Diese Versicherung springt ein, wenn während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen. Diese können durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus verursacht werden.
Quelle: Focus.de

Bauwich

Seitenabstand eines Bauwerks zur Grundgrenze. Geringere Abstände zum Nachbargrund wurden früher als "Reichen" bezeichnet.
Quelle: WKO

Bauzeitplan

Ablaufplan für die Errichtung eines Bauwerkes mit genauen Terminen über die Durchführung einzelner Arbeiten.
Quelle: WKO

Bebaute Fläche

jene Fläche, die das Bauwerk auf dem Grundstück einnimmt.
Quelle: WKO

Bebauungsbestimmungen

umfassen Baufluchtlinien und Vorschriften über die Ausnützbarkeit des Bauplatzes sowie die Bauklasse; sie werden mittels Bescheid bekannt gegeben.
Quelle: WKO

Bebauungsplan

In einem Bebauungsplan werden die zulässigen baulichen Nutzungsarten rechtsverbindlich festgesetzt. Das bedeutet, dass hierin alle wesentlichen Angaben in Bezug auf die künftige Gestaltung des Gebiets zu finden sind. Er beinhaltet zum Beispiel die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Baugrenzen, die Anzahl der Geschosse und die Mindestgröße der Baugrundstücke.
Quelle: Focus.de

Beglaubigung

Die Beglaubigung oder Legalisierung ist die Bestätigung einer Amtsperson über die Echtheit einer Unterschrift. So ist z.B. für die Eintragung eines Kaufvertrages im Grundbuch die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschriften der Vertragsparteien erforderlich.Weiters gibt es die Beglaubigung der Übereinstimmung von Urkunden oder Übersetzungen mit dem Original, die Beglaubigung von Personenstandsurkunden etc. Besondere Vorschriften gelten für im Ausland errichtete Urkunden, die im Regelfall von der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland oder von der inländischen Vertretungsbehörde des betreffenden Staates zusätzlich beglaubigt werden müssen ("Überbeglaubigung")
Quelle: WKO

Beleihung

Die zu finanzierende Immobilie wird in den meisten Fällen als Sicherheit für den Baukredit herangezogen. Mit dieser sogenannten Beleihung sichern sich Kreditinstitute gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab. Die Höhe der Beleihung ist abhängig von dem Beleihungswert und der Beleihungsgrenze des Objekts.
Quelle: Focus.de

Beleihungsauslauf

Der Anteil des Objektwertes in Prozent, der fremdfinanziert ? also beliehen ? wird. Der Beleihungsauslauf bezieht sich auf den Beleihungswert einer Immobilie, nicht auf den Kaufpreis. Beispiel: Eine Immobilie kostet 300 000 Euro und hat damit einen Beleihungswert von 270 000 Euro (Sicherheitsabschlag zehn Prozent). Bei einem Darlehen in Höhe von 150 000 Euro beläuft sich der Beleihungsauslauf somit auf 56 Prozent.
Quelle: Focus.de

Beleihungsgrenze

Kreditinstitute dürfen nur bis zu einer bestimmten Grenze Immobilien beleihen. Das bedeutet, dass nur ein bestimmter Teil des Objekts als Absicherung für das Darlehen dienen kann. Die Grenze richtet sich nach den für das jeweilige Institut maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften.
Quelle: Focus.de

Beleihungsobjekt

Beleihungsobjekte sind Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, die als dingliche Sicherheiten für eine Baufinanzierung dienen. Die Bank sichert sich in der Regel durch Eintrag von Grundschulden ab.
Quelle: Focus.de

Beleihungswert

Vom jeweiligen Finanzierungsinstitut festgelegte Größe unterhalb des Verkehrswerts einer Immobilie. Der Beleihungswert entspricht in der Regel dem Wert, der unter normalen Umständen bei einem späteren freihändigen Verkauf jederzeit erzielt werden kann, also der Verkehrswert abzüglich eines Sicherheitsabschlags.
Quelle: Focus.de

Beletage

Früher gebräuchlicher Ausdruck für das erste Stockwerk eines mehrgeschossigen Wohngebäudes. Die Beletage (wörtliche Übersetzung aus dem Französischen: "Schönes Stockwerk") galt seinerzeit als bevorzugte Wohnlage innerhalb eines Hauses.
Quelle: WKO

Bemusterung

Bei einer Bemusterung müssen sich die Käufer eines Fertighauses oder einer Bauträgerimmobilie entscheiden, wie Ihre Immobilie ausgestattet sein soll. Fliesen, Eingangstür, Dachziegel oder Türgriffe ? jedes Detail wird bei einer Bemusterung festgelegt. Erst nach diesem Termin steht der tatsächliche Kaufpreis fest, da von der Grundausstattung abweichende Sonderwünsche den Preis in die Höhe treiben.
Quelle: Focus.de

Benützungsbewilligung

Bewilligungspflichtige Bauführungen und Anlagen dürfen erst ab Erteilung der Benützungsbewilligung (bescheidmäßige Feststellung der Plan- und Gesetzmäßigkeit durch die Baubehörde, Kollaudierung) benützt werden. Wurde in der Baubewilligung von der Verpflichtung zur Einholung einer Benützungsbewilligung abgesehen, ist der Behörde die Vollendung der Bauführung anzuzeigen (Fertigstellungsanzeige).
Quelle: WKO

Benzinabscheider

Vorrichtung in der Abwasserleitung, mit der das Abfließen von Benzin in das öffentliche Kanalnetz verhindert wird (Garagen!). Das spezifisch leichtere Benzin steigt in einem Behälter aus dem Abwasser auf, das schwerere Wasser fließt ab. Nach diesem Prinzip funktionieren auch Seifen-, Öl- oder Fettabschneider.
Quelle: WKO

Bereitstellungszins

Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten (und damit refinanzierten) Darlehen und Darlehensteile, die der Darlehensnehmer aber noch nicht in Anspruch genommenen hat. Der Bereitstellungszins beträgt in der Regel drei Prozent jährlich beziehungsweise 0,25 Prozent im Monat.
Quelle: Focus.de

Besichtigungsschein

Der Besichtigungsschein oder die Bestätigung über die Namhaftmachung eines Objektes ist ein Formular, auf dem der Kunde gegenüber dem Immobilienmakler bestätigt, dass er ein ihm bekannt gegebenes Objekt (Liegenschaft, Wohnung, etc.) besichtigt hat und sich für den Fall, dass er das Objekt kauft, mietet oder pachtet, zur Bezahlung der Vermittlungsprovision verpflichtet. Durch die Unterfertigung des Besichtigungsscheines ist der Kunde nicht zum Abschluss des Rechtsgeschäftes verpflichtet.
Quelle: WKO

Besitz

Besitz ist die tatsächliche Macht einer Person über eine körperliche Sache mit dem Willen, die Sache als die ihrige zu haben (der Mieter ist Besitzer). Davon unterscheidet sich die Inhabung, das ist die tatsächliche Verfügung (Gewahrsame) in der Absicht, die Sache an den Berechtigten jederzeit herauszugeben (z.B. Bote, ehrlicher Finder).
Quelle: WKO

Bestandsplan

Planliche Darstellung einer bestehenden baulichen Anlage.
Quelle: WKO

Bestandvertrag

Gemeinsamer Überbegriff für den Mietvertrag und den Pachtvertrag.Beide Arten des Bestandvertrages kommen mit der Einigung über den Bestandsgegenstand und den Preis (Mietzins, Pachtzins) zustande und können auf unbestimmte oder auf bestimmte Zeit geschlossen werden. Beim Mietvertrag steht die Benützung des Mietgegenstandes (z.B. Wohnung oder Geschäftslokal) zum vertraglichen vereinbarten Zweck im Vordergrund, beim Pachtvertrag die Erwerbsgelegenheit mit Betriebspflicht (z.B. Landwirtschaft, Gasthaus, Handelsbetrieb).
Quelle: WKO

Beton

Gemisch aus ? Bindemittel, Zuschlagstoff und Wasser. Je nach Zusammensetzung, Herstellungsweise, Verarbeitung oder Beanspruchung wird zwischen verschiedenen Sorten unterschieden.
Quelle: WKO

Betriebskosten

Kosten für den laufenden Betrieb und den Unterhalt einer Immobilie, z.B. Heizkosten, Grundsteuer, Feuerversicherungs? und Haftpflichtbeiträge, Reparaturen.
Quelle: Focus.de

Bewegungsfuge

Fuge zwischen zwei Bauteilen, die Dehnungen, Setzungen und dgl. Ermöglicht, so dass keine schädlichen Spannungen an den Bauteilen auftreten können.
Quelle: WKO

Bewehrung

? Armierung
Quelle: WKO

Bewertungszahl

Die Bewertungszahl soll eine gerechte Zuteilungsreihenfolge bei Bausparverträgen gewährleisten. Hierbei werden Faktoren wie Dauer und Höhe der Sparleistungen berücksichtigt. Die Bausparkassen wenden bei der Ermittlung jedoch unterschiedliche Verfahren an, was eine Berechnung für den Bausparer nahezu unmöglich macht. Damit ein Bausparvertrag zugeteilt werden kann, muss die von der Bausparkasse festgelegte Mindestbewertungszahl erreicht werden.
Quelle: Focus.de

Bewirtschaftungskosten

Ausgaben für den laufenden Betrieb und Unterhalt einer Immobilie. Bei vermieteten Immobilien gibt es zwei verschiedene Arten: ? umlagefähige Bewirtschaftungskosten, die dem Mieter in Rechnung gestellt werden können (beispielsweise Müllabfuhr und Straßenreinigung ). Sie sind für den Vermieter ein durchlaufender Posten? nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten, die dem Mieter nicht in Rechnung gestellt werden können (beispielsweise Verwalterkosten und Instandhaltungsrücklage)
Quelle: Focus.de

Bindemittel

Mittel zur Bindung verschiedener Stoff in einem Gemisch. Bindemittel sind z.B. Kalk oder Zement in Mörtel und Beton, Leim, Kunstharz oder Öl in Anstrichen.
Quelle: WKO

Biodämmstoff

Ökologischer Baustoff aus nachwachsenden Rohstoffen wie Schafwolle, Holzfasern oder Baumwolle.
Quelle: WKO

Bittleihe

siehe Prekarium
Quelle: WKO

Blähton

Hochwertiger Spezialton wird gemahlen und anschließend bei ca. 1.200 °C gebrannt und dabei gleichzeitig gebläht. Das Ergebnis sind annähernd runde Körner mit geschlossener Oberfläche aber vielen eingeschlossener Oberfläche aber vielen eingeschlossenen Luftzellen im Inneren, die für gute Wärmedämmung sorgen. Wird zu Steinen weiterverarbeitet oder als Schüttung in Fußböden eingesetzt.
Quelle: WKO

Bodenwert

Wert des Grundstücks abhängig von Größe, Lage, Zuschnitt, Beschaffenheit und Grad der Erschließung; berechnet wird der Wert nach folgender Formel: Quadratmeterpreis (inklusive Erschließung, aber ohne Grundstückserwerbskosten) x Grundstücksgröße
Quelle: Focus.de

Bodenwertabgabe

Bundesabgabe von unbebauten, nicht land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, jährlich 1% vom Einheitswert nach Abzug des Freibetrages von 200.000,--.
Quelle: WKO

Bonität

Wenn eine Darlehensgewährung unter persönlichen und sachlichen Gesichtspunkten vertretbar ist, spricht man von Bonität beziehungsweise Kreditwürdigkeit. Um die persönliche Bonität des Darlehensnehmers zu beurteilen, wird vor allem eine Schufa-Auskunft herangezogen. Die sachliche Bonität wird hingegen anhand sämtlicher Unterlagen über das Einkommen und die Ausgaben geprüft.
Quelle: Focus.de

Brandschutztür

Tür mit festgelegten Konstruktionsmerkmalen. Die baubehördliche Zulassung ist auf dem Typenschild vermerkt. Brandschutztüren sind z. B. für Heizungskeller vorgeschrieben.
Quelle: WKO

Brandwiderstandsklasse

? Brandschutztür.Beschreibt das Brandverhalten von Bauteilen nach ÖNORM B 38000: F 30 ? feuer- und brandhemmend; F 60 ? hoch ? feuerhemmend; F90 ? feuer ? und brandbeständig; F180 ? hoch ? feuerbeständig.
Quelle: WKO

Bringschuld

Schuld, die am Sitz des Gläubigers zu erfüllen ist (Beispiel: Mietzins), im Gegensatz zur Holschuld.
Quelle: WKO

Buchstandsbericht

Nach dem Einlangen eines Grundbuchsantrages wird vom Grundbuchsgericht die Übereinstimmung des Antrages mit dem Grundbuchsstand verglichen. Der formelle Vermerk des Ergebnisses auf dem Antrag (Buchstandsbericht "BB", früher auch Lustrum genannt) ist seit der Umstellung der Grundbücher auf ADV (-Grundbuch) nicht mehr erforderlich.
Quelle: WKO

Bungalow

Frei stehendes eingeschossiges Wohnhaus mit flachem oder flach geneigtem Dach (Hindienglisch).
Quelle: WKO

Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger eines Dritten. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger (zum Beispiel einer Bank), für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten (Schuldners) einzustehen ? der Bürge haftet mit seinem gesamten Vermögen (selbstschuldnerische Bürgschaft).
Quelle: Focus.de
Nach oben

C

CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Mit ihrem CO2-Gebäudesanierungsprogramm gewährt die KfW Eigentümern eines Altbaus günstige Darlehen für Umbauarbeiten, die den Energieverbrauch der Immobilie deutlich senken.
Quelle: Focus.de

Courtage

Lohn eines Maklers für einen Vertragsabschluss. Übliche Provisionssätze bei Vermietungen liegen bei ein bis zwei Monatsmieten. Bei Grundstücks? oder Immobilienvermittlungen werden drei Prozent bis sechs Prozent des Kaufpreises fällig.
Quelle: Focus.de
Nach oben

D

Damnum

Selten verwendeter Begriff für Disagio. Differenz zwischen Nominalbetrag und tatsächlicher Auszahlung eines Darlehens. Das Damnum stellt eine Zinsvorauszahlung dar, die dazu führt, dass die Bank den zu zahlenden Nominalzins senkt. Für Kapitalanleger kann ein Damnum steuerlich interessant sein, da es zu den Geldbeschaffungskosten gehört, die als Werbungskosten absetzbar sind.
Quelle: Focus.de

Dampfsperre

Verhindert das Eindringen von Wasserdampf in Materialien, die für Feuchtigkeit anfällig sind (Verrottung) oder deren Funktion bei Durchfeuchtung herabsetzt ist.Die Dampfsperre wird bei der Innendämmung von Außenwänden oder Dächern auf der dem Raum zugewandten Seite angebracht. So kann sie das Eindringen des im warmen Hausinneren entstehenden Wasserdampfes in die Dämmung unterbinden.
Quelle: WKO

Darlehensbewilligung

Rechtlich verbindliche Zusage eines Darlehensgebers über die Gewährung eines Darlehens
Quelle: Focus.de

Darlehensphase

An die Sparphase eines Bausparvertrags schließt sich mit Auszahlung des Darlehens die Darlehensphase an. Hierfür muss ein separater Darlehensvertrag geschlossen werden. Im Anschluss daran zahlt der Darlehensnehmer jeden Monat seine Darlehensrate an die Bausparkasse. Diese setzt sich aus einem Zins? und einem Tilgungsanteil zusammen. Das Darlehen wird damit annuitätisch getilgt.
Quelle: Focus.de

Degressive Abschreibung

Alternativ zur linearen Abschreibung können die Herstellungs? und Anschaffungskosten für Neubauten auch degressiv mit jährlich abnehmenden Sätzen abgeschrieben werden. Aufgrund der anfänglich höheren Abschreibung ist die steuermindernde Wirkung in den ersten Jahren höher.
Quelle: Focus.de

Dehnfuge

Fuge zum Ausgleich von Formveränderungen, die durch Temperaturschwankungen bedingt sind.
Quelle: WKO

Dichtmörtel

? Bauabdichtung
Quelle: WKO

Dichtschlämme

? Bauabdichtung
Quelle: WKO

Dichtungsmasse

Im Gegensatz zu Fugmassen dauerhaft plastische oder elastische Masse auf Acryl- oder Silikonbasis. Verarbeitungsfertig in Kartuschen geliefert, wird sie direkt in die Fugen gespritzt.
Quelle: WKO

Dickbettverfahren

Verfahren, bei dem man Fliesen, Steinplatten etc. in einer Mörtelschicht verlegt. Dadurch können Unebenheiten des Untergrundes ausgeglichen werden. Diese Methode erfordert jedoch viel Übung und eine Ausführung durch den Fachmann. Einfacher zu handhaben ist das ? Dünnbettverfahren.
Quelle: WKO

Disagio (Damnum)

Differenz zwischen Nominalbetrag und tatsächlicher Auszahlung eines Darlehens. Das Disagio stellt eine Zinsvorauszahlung dar, die dazu führt, dass die Bank den zu zahlenden Nominalzins senkt. Für Kapitalanleger kann ein Disagio steuerlich interessant sein, da es zu den Geldbeschaffungskosten gehört, die als Werbungskosten absetzbar sind.
Quelle: Focus.de

Drückendes Wasser

Hochstehendes Wasser (z.B. Hangwasser), das Druck auf ein Bauwerk ausübt(? Dränage, ? nichtdrückendes Wasser)
Quelle: WKO

Dränage (Drainage)

Mit diesem Begriff werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die Oberflächenwasser oder Stauwasser (z.B. entstanden durch Hangwasser) vom Bau ableiten.An der Kellerwand leiten Dränmatten oder Dränplatten das Wasser ab. Um das Wasser von Feststoffen zu befreien, sind Dränmatten in der Regel mit einer Filterschicht versehen. Die Filterung kann auch durch ein zusätzliches Filtervlies übernommen werden. Das abgeleitete Wasser wird in Dränrohre gesammelt und abgeführt. Dränrohre mit einem Filtermantel (Kunststoff- oder Kokosfaser) werden als Vollfilterrohre bezeichnet. Unter Fliesenbelägen von Balkonen und Terrassen sorgt eine Flächendränage (Dränmatte) für die Ableitung von eindringendem Sickerwasser.
Quelle: WKO

Dünnbettverfahren

Verfahren, bei dem Fliesen, Naturstein und ähnliche Materialien nicht mehr im Mörtelbett, sondern mit speziell dafür vorgesehenen Klebern verlegt werden. Dickbettverfahren.
Quelle: WKO

Dämmstoffe

Man unterscheidet anorganisch synthetische (wie Mineralwolle), anorganisch natürlich (wie Perlite, Blähton), organisch synthetische (wie Polystyrol, Polyurethan-Schaumstoff) und natürliche Dämmstoffe (wie Baumwolle, Zellulosefasern). Den Universal-Dämmstoff gibt es nicht, denn während z.B. poröse Dämmstoffe besonders wärmedämmend sind, weisen dichte den besseren Schallschutz auf. Dieses Problem lässt sich durch die Kombination unterschiedlicher Dämmstoff lösen.
Quelle: WKO

Dämmung

Unter Dämmung versteht man alle Maßnahmen der Außen- und Innendämmung zur Wärme- und Schallabdichtung.
Quelle: WKO
Nach oben

E

Effektivzinz

Dies ist der Preis eines Darlehens, in dem nahezu alle Preisbestandteile berücksichtigt sind. Schätzkosten, Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren und Teilauszahlungszuschläge fließen nicht in die Berechnung mit ein. Der Effektivzins ermöglicht den Vergleich von verschiedenen Angeboten. Die Effektivzinsberechnung ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt.
Quelle: Focus.de

Eigenheimzulage

Diese staatliche Förderung wurde zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Darlehensnehmer, die vor diesem Zeitpunkt den Kaufvertrag für ihre Immobilie geschlossen oder den Bauantrag gestellt hatten, konnten sich jedoch die gesamte Förderung sichern. Die Eigenheimzulage bestand aus dem Fördergrundbetrag (maximal 1250 Euro) und der Baukinderzulage (je Kind 800 Euro). Sie war an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt und wurde für die Dauer von acht Jahren gewährt. Die Auszahlung erfolgte durch das jeweils zuständige Finanzamt jeweils zum 15. März eines Jahres.
Quelle: Focus.de

Eigenkapital

Eigene Vermögenswerte, die für die Immobilienfinanzierung eingesetzt werden. Zum Eigenkapital zählen: Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, eigenes unbelastetes Grundstück, Bausparguthaben und Eigenleistungen.
Quelle: Focus.de

Eigenleistung

Persönliche Arbeitsleistung (Selbst-, Verwandten- und Nachbarschaftshilfe), durch die Handwerkerlohnkosten eingespart werden. Die Höhe der Eigenleistung wird vielfach überschätzt. Risiken liegen in dem hohen Zeitaufwand, der längeren Bauzeit, der teilweise unzureichenden fachlichen Qualifikation und dem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen. Die Eigenleistung wird oft auch als Muskelhypothek bezeichnet.
Quelle: Focus.de

Eigenmittelersatzdarlehen

öffentliche Darlehen zur teilweisen oder gänzlichen Aufbringung der für eine geförderte Wohnung benötigten Eigenmittel. Die Höhe hängt vom Familienstand, dem Einkommen und der Wohnungsgröße ab; die Details variieren von Bundesland zu Bundesland.
Quelle: WKO

Eigennutzung

Nutzung einer Immobilie zu eigenen Wohnzwecken. Eigennutzung ist eine Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage.
Quelle: Focus.de

Eigentum

Eigentum ist das umfassendste Recht an einer Sache (dingliches Recht auf "unbeschränkte Herrschaft"). Beschränkungen durch Vertrag oder Gesetz sind möglich. Durch einen Mietvertrag schränkt der Liegenschaftseigentümer sein volles Verfügungsrecht ein, das Benützungsrecht wird dem Mieter übertragen.
Quelle: WKO

Eigentumswohnung

Beim Kauf einer Wohnung wird nicht nur das Sondereigentum (die Wohnung selbst), sondern auch ein Miteigentumsanteil (Anteil am Gemeinschaftseigentum) erworben. Die Eigentumsverhältnisse sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
Quelle: Focus.de

Einantwortung

Förmliche Überlassung des Nachlasses an den ausgewiesenen Erben durch Gerichtsbeschluss (Einantwortungsurkunde). Dadurch erlangt der Erbe das Eigentum am Nachlass.
Quelle: WKO

Einfriedung

Grundstücksbegrenzung mit Zäunen, Mauern oder Hecken.
Quelle: WKO

Einheitsnutzung

Ein vom Finanzamt festgesetzter Richtwert für Grundstücke und Gebäude, nach dem unter anderen die Grundsteuer ermittelt wird. Der Wert liegt deutlich unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie und wird dem Eigentümer durch den Einheitswertbescheid mitgeteilt.
Quelle: Focus.de

Einheitspreis

eine der drei Preisarten laut ÖNORM A 2050 (Einheitspreis, Pauschalpreis, Regiepreis). Preis für die Einheit einer Leistung, die in Stück-, Zeit-, Gewichts- oder einer anderen Maßeinheit verfügbar ist. Zu Einheitspreisen soll ein Auftrag vergeben werden, wenn sich Art und Umfang der Leistung annähernd bestimmen lassen.
Quelle: WKO

Einheitswert

Ein vom Finanzamt festgesetzter Richtwert für Grundstücke und Gebäude, nach dem u.a. die Grundsteuer ermittelt wird. Der Wert liegt deutlich unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie und wird mittels des Einheitswertbescheids dem Eigentümer mitgeteilt.
Quelle: Focus.de

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Eine von sieben im Einkommensteuergesetz (§ 21 EStG) geregelten Einkunftsarten. Diese Einkünfte umfassen alle einkommensteuerpflichtigen Überschüsse oder Verluste aus Vermietung oder Verpachtung eines unbebauten oder bebauten Grundstücks. Als Werbungskosten sind beispielsweise Kosten für Modernisierung, Reparaturen, Versicherung, Grundsteuer sowie Aufwendungen für Wasser und Schornsteinfeger abzuziehen. Zusätzlich können Darlehenszinsen und Abschreibungen (AfA) steuerlich geltend gemacht werden.
Quelle: Focus.de

Einliegerwohnung

Von einer Einliegerwohnung kann gesprochen werden, wenn:? es sich um eine separate, in sich abgeschlossene Wohnung handelt, ? die Wohnungsgrösse mindestens 25 Quadratmeter beträgt, ? eine eigene Küche und sanitäre Einrichtungen vorhanden sind.
Quelle: Focus.de

Einreichplan

Für die Baueinreichung bei der Behörde erforderlich sind Lageplan, Grundrisse aller Geschoße, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1 : 100, in dreifacher Ausfertigung und farbig angelegt. 
Quelle: WKO

Eintragungsarten im Grundbuch

Das Grundbuchgesetz kennt drei Arten von Eintragungen im Grundbuch: Einverleibungen, Vormerkungen und Anmerkungen (auch "Ersichtlichmachungen").Einverleibungen bewirken den unbedingten Erwerb oder die Löschung von Rechten wie z.B. von Eigentums- oder Pfandrechten (Intabulationen und Extabulationen). Vormerkungen (Pränotationen) bewirken hingegen bedingte Erwerbe oder Löschungen von Rechten, die einer nachfolgenden Rechtfertigung bedürfen.Durch Anmerkungen werden keine bücherlichen Rechte begründet, sie haben den Zweck im Interesse Dritter tatsächliche Verhältnisse bekannt zu machen oder ganz bestimmte Rechtswirkungen herbeizuführen (z.B. Anmerkung der Minderjährigkeit bzw. den Eintritt der Volljährigkeit; Anmerkung von Konkurs- oder Ausgleichseröffnung; bei Wohnungseigentum Anmerkung von Vereinbarungen über die Aufteilung von Aufwendungen; Anmerkung der Abtretung von Hauptmietzinsen gemäß § 52 MRG; Ersichtlichmachung der Tatsache, dass ein Grundstück in einem Assanierungsgebiet liegt;
Quelle: WKO

Einverleibung

siehe Eintragungsarten im Grundbuch
Quelle: WKO

Entwurf

Lösung der Bauaufgabe in Grundrissen, Ansichten und Schnitten (meist im Maßstab 1 : 100); Teilleistung des Architekten oder eines anderen Planes.
Quelle: WKO

Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht ist in der Regel zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre) und ermöglicht einem Bauherrn, ein Haus zu errichten und zu nutzen, ohne selbst ein Grundstück kaufen zu müssen. Dafür zahlt er über die gesamte Nutzungsdauer einen im Voraus festgelegten Erbbauzins an den Eigentümer des Grundstücks.
Quelle: Focus.de

Erbbauzins

Wiederkehrendes Entgelt für die Inanspruchnahme eines Erbbaurechts. Es ist an den Grundstückseigentümer zu zahlen und nach § 9 Abs. 2 der Erbbaurechtsverordnung nach Zeit und Höhe für die gesamte Laufzeit festzulegen.
Quelle: Focus.de

Erbpacht

Erbpacht ist ein anderes Wort für den Begriff Erbbaurecht. Ein solches Recht ist in der Regel zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre) und ermöglicht einem Bauherrn, ein Haus zu errichten und zu nutzen, ohne selbst ein Grundstück kaufen zu müssen. Dafür zahlt er über die gesamte Nutzungsdauer einen im Voraus festgelegten Erbbauzins an den Eigentümer des Grundstücks.
Quelle: Focus.de

Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge (EVB)

Beiträge, die der Vermieter vom Mieter gemäß § 45 Mietrechtsgesetz für Finanzierung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten einheben darf, wenn der vor 01.01.1982 vereinbarte Hauptmietzins niedriger als zwei Drittel des für den Mietgegenstand zutreffenden ? Kategoriemietzinses ist.Der bisherige Hauptmietzins wird um den Differenzbetrag auf zwei Drittel des Kategoriemietzinses erhöht.
Quelle: WKO

Erhaltungsaufwand

Dem Einkommensteuergesetz (EStG) zufolge können alle Aufwendungen, die für die Instandhaltung und Renovierung einer Immobilie anfallen, steuerlich als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden. Erhaltungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden können als Werbungskosten im Jahr der Rechnungszahlung sofort in einem Betrag als Werbungskosten von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Gehen die Modernisierungsarbeiten über eine zeitgemäße, Substanz erhaltende Erneuerung der Immobilie hinaus und wird der Gebrauchswert sogar gesteigert, zählen sie zu den Herstellungskosten.
Quelle: Focus.de

Erhöhte Abschreibungen

Die Modernisierungs? und Erhaltungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden, die nach § 7 i EStG dem Denkmalschutz unterliegen oder sich nach § 7 h EStG in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten befinden, können auf Antrag über einen Zeitraum von zehn Jahren mit bis zu zehn Prozent der begünstigten Kosten abgeschrieben werden.
Quelle: Focus.de

Erschließung

Gesamtheit der erforderlichen Aktivitäten, um ein Grundstück baureif zu machen. Dazu zählen der Anschluss des Grundstücks an die Wasser? und Abwasserversorgung und die Anbindung an das Gas-, Strom? und Telefonnetz. Verantwortlich für die Infrastrukturanbindung ist in der Regel die Gemeinde, allerdings wird der Grundstückseigentümer an den Kosten beteiligt.
Quelle: Focus.de

Erschließungskosten

Kosten, die entstehen, um ein Grundstück baureif zu machen. Dazu gehören Aufwendungen für den Anschluss des Grundstücks an die Kanalisation, an öffentliche Verkehrswege und an die Wasser? und Energieversorgung.
Quelle: Focus.de

Ertragswert

Insbesondere bei vermieteten Mehrfamilienhäusern bildet der Ertragswert die Grundlage zur Berechnung des Beleihungswerts. Die Berechnungsbasis bilden die Erträge aus Mieten und Pachten abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Diese werden auf die Restnutzungsdauer der Immobilie hochgerechnet.
Quelle: Focus.de

Erwerbskosten

Alle Kosten, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfallen. Dazu zählen die Maklerprovision, Gerichts? und Notargebühren, Vermessungskosten und Kosten für den Grundbucheintrag und Bodenuntersuchungen. Bei nicht zur Selbstnutzung vorgesehenen Immobilien können die Erwerbskosten steuerlich abgesetzt werden.
Quelle: Focus.de

Estrich

Glatter Unterboden wie Zementestrich, Hartgussasphaltestrich, Magnetestrich, Kaltbitumen-Zementestrich, Anhydritestrich. Schwimmender Estrich: Vom Fußboden durch Dämmstoff (meist Styropor) getrennt.Verbundestrich: Mit Untergrund kraftschlüssig verbunden.Der Estrich wird versiegelt oder mit einem Bodenbelag versehen.
Quelle: WKO

Euribor

Euribor (Abkürzung für ?European Interbank Offered Rate?) ist der Zinssatz für Termingelder in Euro, die zwischen europäischen Banken gehandelt werden. Der Euribor hat mit Einführung des Euro den Fibor (?Frankfurt Interbank Offered Rate?) als Referenzzinssatz bei Krediten und Anlagezinssätzen ersetzt.
Quelle: Focus.de

Extabulation

siehe Eintragungsart im Grundbuch
Quelle: WKO
Nach oben

F

Fahnengrundstück

Grundstück, das durch einen schmalen Verbindungsstreifen ("Fahnenstange") mit einer öffentlichen Verkehrsfläche verbunden ist.
Quelle: WKO

Fertig- Parkett

Parkett, das in handlichen, vorgefertigten und bereits endversiegelten Elementen geliefert wird und deshalb auch vom Heimwerker einfach zu verarbeiten ist.
Quelle: WKO

Fertigbaustoff

Mörtel, Putze, Beton etc., die im trockenen Zustand bereits optimal aus den einzelnen Bestandteilen zusammengemischt sind. Mischfehler werden vermieden, da nur noch Wasser zuzusetzen ist.
Quelle: WKO

Fertighaus

Ein aus vorgefertigten Teilen errichtetes Gebäude in Massiv? oder Holzbauweise. Meist werden sie an den Käufer schlüsselfertig übergeben. Es ist jedoch auch eine Auslieferung als Ausbauhaus möglich, bei dem ein Teil des Ausbaus vom Käufer in Eigenleistung übernommen wird. Im Normalfall wird diese auch von den Banken finanziert.
Quelle: Focus.de

Festdarlehen

Langfristiges Darlehen, das am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt wird. Während der Laufzeit sind nur die Zinsen zu entrichten. Als sogenannter Tilgungsersatz werden häufig Bausparverträge, Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Investmentfonds verwendet.
Quelle: Focus.de

Festzins

Der bei Hypothekendarlehen für einen bestimmten Zeitraum festgeschriebene Zinssatz. Eine Kündigung des Darlehens ist in dieser Zeit nicht möglich. Nur bei einer Zinsfestschreibung von mehr als zehn Jahren kann das Darlehen unter Berücksichtung einer sechsmonatigen Frist gekündigt werden.
Quelle: Focus.de

Festzinsdarlehen

Darlehen, dessen Konditionen die Bank für einen vorher bestimmten Zeitraum garantiert, unabhängig davon, ob die allgemeinen Zinsen steigen oder fallen. Das Gegenteil eines Festzinsdarlehens ist ein Gleitzinsdarlehen, bei dem sich die Konditionen in Abhängigkeit des am Markt gültigen Zinses jederzeit ändern.
Quelle: Focus.de

Feuer- und Brandmauer

Öffnungslose, gegen die Nachbarliegenschaft gerichtete Mauer eines Gebäudes, durch welche das Übergreifen eines Brandes von einer Liegenschaft auf eine andere verhindert werden soll.Eine Brandmauer trennt innerhalb eines Gebäudes in Brandabschnitte. Die Baurechtsterminologie ist hier nicht einheitlich und setzt fallweise Feuermauern mit Brandmauer gleich, wie etwa in Niederösterreich
Quelle: WKO

Feuerbeständig

? Brandwiderstandsklasse, Ein Baukörper, der unbrennbar ist oder während eines Brandes oder durch Löschwasser seine Tragfähigkeit oder sein Gefüge nicht wesentlich ändert.
Quelle: WKO

Feuerhemmend

?Brandwiderstandsklasse Ein Bauteil, das ohne selbst in Brand zu geraten, mindestens 15 Minuten einem Feuer erfolgreich Widerstand leistet.
Quelle: WKO

Feuerversicherung

Eine Feuerversicherung deckt Schäden an Gebäuden, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen. Im Schadensfall sollte sie die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes (Neuwertversicherung) übernehmen. Der Nachweis einer bestehenden Brandversicherung ist für die Finanzierung einer Immobilie eine Grundvoraussetzung.
Quelle: Focus.de

Finanzierungsplan

Detaillierte Aufstellung der Herstellungs? und Erwerbskosten einerseits sowie der für die Finanzierung einzusetzenden Eigen? und Fremdmittel andererseits. Der Finanzierungsbedarf ergibt sich aus der Differenz der Gesamtkosten zu den Eigenmitteln. Nach dessen Ermittlung kann für den Darlehensnehmer ein Tilgungsplan erstellt werden, der die anfallenden Zins? und Tilgungsleistungen auflistet und die monatliche Belastung enthält.
Quelle: Focus.de

Firsthöhe

Höchster Punkt der Dachkonstruktion über dem von der Behörde festgelegten Geländeniveau.
Quelle: WKO

Fixpreis

Wird im Vertrag vereinbart; gilt je nach vertraglicher Vereinbarung u.a. nur für einen bestimmten Bauzeitplan.
Quelle: WKO

Flachkanal-System

Besonders flache und daher Platz sparende Kunststoffrohre zu Be- und Entlüftung. Einfach Verlegung durch passende Formteile und Übergangsstücke.
Quelle: WKO

Fließestrich

Unter Fließestrich versteht man einen flüssige aufgebrachten ? Estrich, der selbstverlaufend einen Planebenen Untergrund bildet.
Quelle: WKO

Fluchtlinien (Grenzlinien)

Sie beziehen sich auf Bau- und Straßenfluchtlinien. Im allgemeinen beschreiben Fluchtlinien al Begrenzung jenen Teil eines Grundstückes, der für die eigentliche Bebauung vorgesehen ist. Sie sind im Bebauungsplan eingetragen.
Quelle: WKO

Flurkarte

Landkarte, die alle Flurstücke einer Gemarkung abbildet. Interessierte können diese Karte beim zuständigen Katasteramt einsehen und anfordern.
Quelle: Focus.de

Flurstück

Bezeichnung für eine bestimmte Grundstücksfläche, die eine genaue Identifizierung dieser Fläche ermöglicht. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.
Quelle: Focus.de

Flächen- und Längenmaße

Der Flächeninhalt von Grundstücken und Räumen wird nach Quadratmetern berechnet, in der Land- und Forstwirtschaft auch nach Hektar (ha) = 10.000m2 oder nach Ar (a) = 100m2. In alten Bauplänen finden sich noch die früher gebräuchlichen Längenmaße: 1 Klafter = 1,896484 m, 1 Fuß = 0,316081 m und 1 Zoll = 0,026340 m.
Quelle: WKO

Flächenwidmungs- und Bebauungspläne

Vom Gemeinderat zu beschließende Pläne, die rechtlich im Rang von Verordnungen stehen. Die Flächenwidmungspläne haben in großen Zügen darzustellen, nach welchen Grundsätzen die Bodennutzung im Plangebiet vor sich gehen soll und die Bebauungspläne zu verfassen sind.Im allgemeinen werden in den Flächenwidmungsplänen folgende Widmungen der Grundflächen ausgewiesen: Grünland, Verkehrsbänder, Bauland und Sondergebiete.Die Bebauungspläne haben darzustellen, in welcher Weise die Grundflächen und die darüber oder darunter liegenden Räume bebaut werden dürfen bzw. welche Rechte und Pflichten sich für die Eigentümer der Grundflächen ergeben.Neben den Widmungen der Grundflächen, den für die Bebauung maßgeblichen Linien (Fluchtlinien) und den Höhenlagen und Querschnitten der Verkehrsflächen sind in den Bebauungsplänen auch ? Bauklassen ? Bauweisen oder Strukturen enthalten. Darüber hinaus können sie ? Schutzzonen, Einkaufszentren, Kleingartengebiete etc. ausweisen.
Quelle: WKO

Forward-Darlehen

Darlehen, mit dem sich der Darlehensnehmer bereits zum heutigen Zeitpunkt einen Zinssatz für ein Darlehen in der nahen Zukunft sichert. Voraussetzung für die Aufnahme eines Forward-Darlehens ist das Vorhandensein einer Immobilie, über die eine Besicherung erfolgen kann. Häufig wird diese Form des Darlehens genutzt, wenn die Zinsfestschreibung eines bestehenden Darlehens erst in ein bis drei Jahren ausläuft, aber aufgrund des derzeit günstigen Zinsniveaus bereits eine Anschlussfinanzierung gesucht wird (zum Beispiel, wenn die vorzeitige Kreditablösung wegen hoher Vorfälligkeitsentschädigung nicht sinnvoll ist oder das bisher finanzierende Kreditinstitut einer Umschuldung nicht zustimmt). Für Forward-Darlehen werden je nach Dauer der Aufschubzeit Zuschläge berechnet, die den Zinssatz erhöhen. Es fallen keine Bereitstellungszinsen an.
Quelle: Focus.de

Freifinanzierte Objekte

Wohnungen, Geschäftsräume etc., deren Errichtung ohne öffentliche Wohnbauförderungsmittel, d.h. ausschließlich durch Privatmittel (Eigenmittel, Kapitalmarktdarlehen, Bausparkassendarlehen) finanziert ist.Mietgegenstände in Gebäuden, die nach dem 30.6.1953 freifinanziert errichtet wurden unterliegen hinsichtlich der Mietzinsbildung nicht dem Mietrechtsgesetz (freie Mietzinsvereinbarung).
Quelle: WKO

Fremdkapital

Alle Finanzierungsmittel, die dem Darlehensnehmer von Dritten (Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, öffentliche Stellen oder Familie/Freunden) zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: Focus.de

Friedenskronenzins

Gesetzlich geregelter Mietzins für Altmietverträge über Wohnungen und Geschäftsräume auf der Grundlage des vor dem1. Weltkrieg in Kronenwährung vereinbarten Mietzinses (Stichtag 1.8.1914).Beträgt für Wohnungen S 1.?(seit 1951) und für Geschäftsräume S 3,-- (seit 1969) pro Friedenskrone.
Quelle: WKO

Fries

Unterteilung eines Tür- oder Fensterrahmens zur Gestaltung oder Aussteifung, z.B. mit einem senkrechten, waagrechten, Mittel- oder Querfries.
Quelle: WKO

Frontrecht

Recht des Bauplatzeigentümers, gegen die öffentliche Verkehrsfläche Ausgänge und Ausfahrten anzuordnen, Fenster einzurichten und Anschlüsse an die in der öffentlichen Verkehrsfläche liegenden Leitungen herzustellen. Dem steht die Verpflichtung zur Erbringung der ? Anliegerleistungen gegenüber.
Quelle: WKO

Fruchtgenussrecht

vertraglich eingeräumtes Recht, eine fremde Sache unter Schonung der Substanz ohne alle Einschränkungen zu gebrauchen (z.B. Fruchtgenußrecht an einem Miethaus - die Einkünfte fließen dem Fruchtgenussberechtigten zu). siehe auch Dienstbarkeit.
Quelle: WKO

Fundament

Der im Erdreich liegende Unterbau eines Baukörpers.
Quelle: WKO

Förderung des Wohneigentums

Um in der Bundesrepublik Deutschland die Wohneigentumsquote zu erhöhen, wurden zur Erleichterung von Baufinanzierungen staatliche Förderungen eingerichtet. Dies wurde einerseits durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel, Bürgschaften oder Zulagen ermöglicht. Andererseits besteht die Möglichkeit, bestimmte beim Bau anfallende Kosten steuerlich geltend zu machen. Die staatliche Förderung wurde unter anderem mit der Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 gekürzt.
Quelle: Focus.de

Förderungswerber

Grundsätzlich können jeder Staatsbürger, jede Gemeinde, gemeinnützige Bauvereinigung oder andere juristische Personen (zum Beispiel gewerbliche Bauträger) unter Beachtung der Vorschriften über "begünstigte Personen" um eine Förderung ansuchen.Hier gibt es bestimmte Kombinationen von Bauweisen und Rechtsformen, die aus den Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes ersichtlich sind.
Quelle: WKO
Nach oben

G

Gainze

Abgangsstutzen, Verbindungsstück zwischen WC-Muschel und der Anschlussleitung zum Abfallrohr.
Quelle: WKO

Garconniere

Aus dem französischen stammender Ausdruck für Junggesellenwohnung, speziell für Einpersonenhaushalte geeignete Kleinwohnung in zeitgemäßer Ausstattung.
Quelle: WKO

Gaupe

Die Gaupe (Gaube) ist ein Dachaufbau, der die Einsetzung senkrechter Dachfenster zur Belichtung und Belüftung der Dachräume ermöglicht.
Quelle: WKO

Gebührenordnung für Architekten

Regelung über die Mindestgebühren (Honorare) für die Architektenleistungen. Bei Bauvorhaben wird die Höhe der Gebühr in Abhängigkeit von den Herstellungskosten und dem Ausbauverhältnis nach einer Prozenttabelle berechnet; sonstige Leistungen werden nach Zeitaufwand abgegolten.
Quelle: WKO

Gehrungswinkel

Der Winkel, in dem Holz schräg angeschnitten wird, um es z.B. zu Eckverbindungen zusammenzusetzen.
Quelle: WKO

Geldbeschaffungskosten

Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzierungsmitteln entstehen. Dazu gehören unter anderem Bearbeitungskosten, Vermittlerprovisionen, Gutachterkosten sowie Notar- und Grundbuchgebühren für die Eintragung der Grundschuld. Die von der Bank erhobenen Kosten werden oft direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
Quelle: Focus.de

Gemeinnützige Bauvereinigung

mit der Errichtung und Verwaltung von Häusern und Wohnungen befasstes Unternehmen, das auf der Grundlage des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes tätig ist und einer regelmäßigen Kontrolle unterliegt.
Quelle: WKO

Gemeinschaftseigentum

Dieser Begriff taucht meist in Zusammenhang mit Eigentumswohnungen auf. Zum Gemeinschaftseigentum gehören die Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht Sondereigentum oder Eigentum eines Dritten sind ? wie alle Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit notwendig sind, beispielsweise Fassade, Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Strom- und Wasserleitungen sowie Außenanlagen. Das Gemeinschaftseigentum wird von allen Miteigentümern gemeinsam verwaltet und instand gehalten.
Quelle: Focus.de

Gemeinschaftsräume

der gemeinsamen Benutzung dienende Räume in einem Wohnhaus - wie Kinderspielraum, Veranstaltungs- und Hobbyräume, Sauna, Waschküche, Abstellräume für Kinderwägen und Fahrräder etc. Zu beachten sind hier die Bestimmungen über die Förderung solcher Räume in den Bundesländern.
Quelle: WKO

Genossenschaft

Unternehmen, das sich im Eigentum der Genossenschafter befindet. Rechte und Pflichten der Genossenschafter sind in einem Statut geregelt Jedes Mitglied besitzt ein aktives und passives Wahlrecht sowie Kontroll- und Einschaurechte.
Quelle: WKO

Geometer

Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, zählt zu den Ziviltechnikern. Er ist für die Vermessung von Grundstücken, Erstellung von Lageplänen, Teilungsplänen etc. zuständig.
Quelle: WKO

Geopathogene Zonen

unterirdische Wasseradern, Bruchzonen, Verwerfungen haben auf die Gesundheit einen negativen Einfluss. Das Vorhandensein dieser Reaktions- und Strahlungszonen wird von einem Rutengänger (Radiästhet) festgestellt.
Quelle: WKO

Gesamtbaukosten

sämtliche Kosten der Errichtung von Wohnungen, Gemeinschaftseinrichtungen sowie von Gebäudeteilen und Anlagen, die der gemeinsamen Benutzung der Bewohner dienen. Weiters sind hier die Kosten von Garagen und Abstellplätzen für KFZ sowie von Zivilschutzanlagen aufgrund behördlicher Vorschriften unterzubringen; schließlich auch die Herstellung von Gehsteigen, Anschlussgebühren, Kosten für die Aufschließung, Planung, Baubestrebung, Vorfinanzierung und Umsatzsteuer.
Quelle: WKO

Gesamtbaukosten (angemessene)

von der jeweiligen Landesregierung festgesetzter Höchstbetrag für die Summe aller vorgenannten Kosten je Quadratmeter Nutzfläche; wird auch als "Förderungslimit" bezeichnet.
Quelle: WKO

Gesamtschuldner

Wenn mehrere Darlehensnehmer gemeinschaftlich für einen Kredit haften, spricht man von einer gesamtschuldnerischen Haftung. Jeder Gesamtschuldner ist damit unabhängig von den anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist dabei in der Wahl des von ihr in Anspruch genommen Gesamtschuldners frei. Sie darf jedoch die Leistung nur einmal verlangen.
Quelle: Focus.de

Geschlossener Immobilienfonds

Geschlossene Immobilienfonds investieren das Geld ihrer Gesellschafter größtenteils in gewerbliche Immobilien. Diese Fonds beschränken sich meist auf die Finanzierung eines oder weniger Objekte. Anders als bei offenen Fonds ist das Kapital damit auf eine feste Summe begrenzt. Die Investoren werden entweder Miteigentümer an den Grundstücken oder Gesellschafter einer KG oder BGB-Gesellschaft. Geschlossene Immobilienfonds eignen sich speziell für Anleger, die mit begrenztem Kapitaleinsatz und ohne eigenen Verwaltungsaufwand am wirtschaftlichen Nutzen einer Immobilie teilhaben und zudem Steuervorteile erzielen wollen.
Quelle: Focus.de

Geschossbau

Haus mit mehreren Wohnungen auf mehr als zwei Geschoßen.
Quelle: WKO

Geschoßhöhe

Lichte Raumhöhe zuzüglich der Stärke der darüberliegenden Deckenkonstruktion.
Quelle: WKO

Geschoßzahl

Anzahl der Vollgeschosse, ausgenommen Keller. Dachgeschossausbauten werden als Vollgeschosse gerechnet.
Quelle: WKO

Gewerke

von verschiedenen Firmen - Baumeister und Professionisten - zu erbringende Teilleistung zwecks Herstellung eines Bauwerks.
Quelle: WKO

Gewährleistung

Ist Bestandteil des Bauvertrages. Die ÖNORM B 2110 klärt die Frage der Gewährleistung, deren Dauer bei Bauarbeiten im Allgemeinen zwei Jahre beträgt.
Quelle: WKO

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Wer einen Öltank besitzt, haftet in einem Schadensfall für alle auftretenden Schäden und deren Folgen in unbegrenzter Höhe. Mit einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung kann sich jeder gegen dieses Risiko absichern.
Quelle: Focus.de

Gipsestrich

? Estrich mit Gips als Bindemittel.
Quelle: WKO

Gipsfaserplatte

Gipsplatte mit eingebetteten Zellulosefasern zur Stabilisierung. Verwendung als Wand- und Deckenbekleidung.
Quelle: WKO

Gipskartonplatte

Beidseitig mit Karton beschichtete Gipsplatte für den Innenausbau. Gipskartonplatten werden vornehmlich für Wand- und Deckenverkleidungen verwendet.
Quelle: WKO

Gleitzinsdarlehen

Darlehen, dessen Konditionen die Bank jederzeit aufgrund von aktuellen Zinsentwicklungen ändern kann. Dieses Zinsänderungsrisiko wird meist mit günstigeren Einstiegskonditionen belohnt.
Quelle: Focus.de

Globalbelastung

Eine Globalbelastung liegt vor, wenn ein Grundpfandrecht auf mehreren Grundstücken lastet. Dabei haftet jedes Grundstück für den Gesamtbetrag des Grundpfandrechts. Die Grundpfandrechtsgläubiger sichern sich so gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab, da sie alle oder eine beliebige Auswahl der Grundstücke zur Befriedigung ihrer Forderungen verwerten können.
Quelle: Focus.de

Grundbuch

Beim Amtsgericht geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es gibt Auskunft über die Größe und Nutzungsart sowie die Eigentumsverhältnisse. Außerdem enthält es eine Aufstellung der Rechte an anderen Grundstücken sowie der Lasten und Beschränkungen. Jeder mit berechtigtem Interesse (z.B. Käufer) kann das Grundbuch einsehen. Es genießt öffentlichen Glauben, das heißt, auf die Richtigkeit der Angaben kann vertraut werden.
Quelle: Focus.de

Grundbuchamt

In dieser Abteilung des Amtsgerichts werden die Grundbücher und Grundakten geführt. Für Grundbuchauszüge und Einsichten in das Grundbuch müssen sich Interessierte an das Grundbuchamt wenden.
Quelle: Focus.de

Grundbuchauszug

Vollständige Abschrift (Kopie) aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die beim zuständigen Grundbuchamt von jedem bei berechtigtem Interesse angefordert werden kann.
Quelle: Focus.de

Grundbucheinsicht

Bei berechtigtem Interesse kann das Grundbuch beim Grundbuchamt eingesehen werden. Käufer und Eigentümer haben immer ein berechtigtes Interesse und können jederzeit einen Grundbuchauszug verlangen.
Quelle: Focus.de

Grunddienstbarkeiten

Bei Grunddienstbarkeiten handelt es sich um Rechte Dritter am bezeichneten Grundstück. Sie sind in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Typische Grunddienstbarkeiten sind Wegerechte, Leitungsrechte sowie Geh? und Fahrtrechte.
Quelle: Focus.de

Grunderwerbsteuer

Steuerliche Belastung beim Kauf oder Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken. Sie beträgt seit dem 1. Januar 1997 3,5 Prozent des Kaufpreises.
Quelle: Focus.de

Grundflächenzahl

Die im Bebauungsplan festgesetzte Zahl gibt an, wie groß die Grundfläche eines Gebäudes im Verhältnis zur Grundstücksfläche sein darf. Bei einer Grundflächenzahl von 0,4 dürften beispielsweise 40 Prozent des Grundstücks bebaut werden, wobei Grundflächen von Garagen und Stellplätzen sowie deren Zufahrten mitzurechnen sind.
Quelle: Focus.de

Grundpfandrecht

Mit einem Grundpfandrecht sichert ein Gläubiger seine Forderungen gegenüber dem Immobilienbesitzer ab. Hierfür wird beispielsweise eine Hypothek oder eine Grundschuld eingetragen.
Quelle: Focus.de

Grundschuld

Eine Grundschuld wird meist zugunsten eines Gläubigers in das Grundbuch eingetragen. Damit sichert dieser seine Forderungen gegenüber dem Eigentümer ab. Die Grundschuld ist somit ein Pfandrecht an einer Immobilie. Sie ist abstrakt, dass heißt, dass sie auch ohne Bestehen einer bestimmten Forderung im Grundbuch aufgeführt sein kann.
Quelle: Focus.de

Grundschuldbestellung

Mit der Grundschuldbestellung stimmt ein Eigentümer der Belastung seiner Immobilie zu. Diese Zustimmung muss notariell beurkundet werden und ist mit dem Antrag auf Eintragung in das Grundbuch verbunden.
Quelle: Focus.de

Grundschuldzins

Zinsen, die im Grundbuch bei der Grundschuld mit eingetragen werden. Die Höhe des Grundschuldzinses ist unabhängig von der Darlehensforderung und weicht daher vom Zins in den Kreditverträgen ab. Um Zinsschwankungen auszugleichen und im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer alle Kosten abzudecken, werden die Zinsen im Grundbuch in der Regel höher eingetragen (meist zwischen 15 und 20 Prozent).
Quelle: Focus.de

Grundsteuer

Von den Gemeinden erhobene Steuer auf Grundbesitz. Sie wird nach einheitlichen Prinzipien erhoben. Die Höhe hängt im Wesentlichen von dem jeweiligen Einheitswert und dem Hebesatz der Gemeinden ab.
Quelle: Focus.de

Grundstück

Räumlich exakt abgetrennter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts eingetragen ist. Die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Gebäude gehören zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks.
Quelle: Focus.de
Nach oben

H

Haus? und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Eigentümer einer Immobilie sind verpflichtet, ihr Objekt in einem für andere Personen ungefährlichen Zustand zu halten. Wenn dennoch Personen oder Sachwerte geschädigt werden, muss der Eigentümer Schadenersatz leisten. Gegen dieses Risiko kann sich jeder mit einer Haus? und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absichern.
Quelle: Focus.de

Hausanschluss

Anschluss sämtlicher Installationen wie Gas, Wasser, Elektro, Telefon oder Kabel an das öffentliche Netz.
Quelle: WKO

Heizungskosten

Wenn eine gemeinsame Heizanlage mehrere Wohnungen versorgt, sind die Kosten für Wartung und Energie gerecht aufzuteilen. Meist wird ein monatliches Akonto eingehoben und einmal jährlich abgerechnet.
Quelle: WKO

Herstellungskosten

Aufwendungen, die bei der gebrauchsfähigen Errichtung eines Gebäudes anfallen. Dazu zählen Baukosten, Architektenhonorare, Kosten für Außenanlagen und Gebühren für die Baugenehmigung.
Quelle: Focus.de

Hinterlüftung

Belüfteter Hohlraum zwischen einer Verkleidung und einer wärmegedämmten Wandkonstruktion zur Vermeidung von Schwitzwasser.
Quelle: WKO

Hydraulische Bindemittel

z.B. Zement ? benötigt Wasser, um auszuhärten.
Quelle: WKO

Hypothek

Mit einer Hypothek können Gläubiger ihre Forderung gegenüber dem Immobilieneigentümer durch das Grundstück absichern. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek abhängig von der ihr zugrunde liegenden Forderung. Ist die persönliche Forderung bezahlt, erlischt auch die Hypothek. Heutzutage sind Hypotheken weitestgehend durch Grundschulden ersetzt (senkt Kosten und Arbeitsaufwand).
Quelle: Focus.de

Hypothekenbank

Die Hauptaufgabe von Hypothekenbanken liegt in der Gewährung von mittel? und langfristigen grundpfandrechtlich gesicherten Krediten in Form von Hypotheken? und Kommunaldarlehen. Die Refinanzierung erfolgt durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen und Kommunalobligationen. Die Hypothekenbanken (auch Realkreditinstitute genannt) unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen.
Quelle: Focus.de

Hypothekendarlehen

Durch ein Grundpfandrecht gesichertes langfristiges Darlehen. Um den Hypothekendarlehensnehmer gegen kurzfristige Zinsschwankungen abzusichern, wird der vereinbarte Zins für einige Jahre festgeschrieben.
Quelle: Focus.de

Höhenlage

Höhe der Verkehrsfläche über einem bestimmten Fixpunkt.
Quelle: WKO
Nach oben

I

Immission

Störung des Eigentums an einem Grundstück durch Einwirkungen, die von einem anderen Grundstück ausgehen wie z.B. Lärm- oder Geruchsbelästigungen und das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten. Der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstückes kann eine Unterlassungsklage erheben, unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Ausgleichsanspruch fordern (§ 364 ABGB).
Quelle: WKO

Immobilie

Allgemeine Bezeichnung für unbebaute oder bebaute Grundstücke aller Art einschließlich der darauf errichteten Gebäude.
Quelle: Focus.de

Immobilienfonds

Fonds zur Finanzierung bestimmter Bauobjekte. Hierbei kann zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds unterschieden werden. Immobilienfonds unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften.
Quelle: Focus.de

Instandhaltungskosten

Kosten, die durch die Beseitigung der üblichen und gebrauchsbedingten Abnutzung bei Immobilien anfallen. Darunter fallen regelmäßige Schönheitsreparaturen oder die Instandhaltung der Heizungsanlage und ähnliches. Instandhaltungskosten können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Quelle: Focus.de

Instandhaltungsrücklage

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 21 Abs. 5 WEG) vorgeschriebener, regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag zur Beseitigung auftretender Schäden und Mängel am Gemeinschaftseigentum. Der von allen Miteigentümern aufzubringende Betrag richtet sich nach der Wohnfläche der einzelnen Eigentumswohnungen. Im Allgemeinen liegt er jährlich zwischen 0,8 und 1,0 Prozent der Herstellungskosten.
Quelle: Focus.de

Intabulation

siehe Eintragungsarten im Grundbuch
Quelle: WKO

Interessengemeinschaft

Zusammenschluss von Bewohnern für die Vertretung gemeinsamer Interessen. Rechtlich kann dies in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geschehen oder in einer losen Gemeinschaft von Miteigentümern nach dem ABGB.
Quelle: WKO

Investitionsablöse

Aufwandersatz gemäß § 10 Mietrechtsgesetz für den Hauptmieter einer Wohnung, der in den letzten 20 Jahren vor Beendigung des Mietverhältnisses Aufwendungen zu wesentlichen Verbesserung der Wohnung gemacht hat, die über seine Mietdauer hinaus wirksam und von Nutzen sind. Der Mieter hat dem Vermieter den Anspruch schriftlich anzuzeigen (spätestens mit der Aufkündigung, ansonsten innerhalb von 2 Monaten ab Rechtskraft des Räumungstitels) Die Höhe des Anspruches wird nach den durch Rechnungen belegten tatsächlichen Kosten berechnet, wobei ab Vollendung der Investition eine jährliche lineare Abschreibung vorzunehmen ist. Diese beträgt außer in den Fällen des § 10 Abs 3 MRG 1/20 pro Jahr. In den Fällen des § 10 Abs 3 MRG 1/10 pro Jahr. Wurden die Aufwendungen mit öffentlicher Förderung getätigt, so erfolgt die lineare Abschreibung nach Laufzeit des Förderungsdarlehens.
Quelle: WKO

Investorenfinanzierung

Wird eine Immobilie nicht zur privaten Nutzung sondern als Kapitalanlage erworben, stellt das an die Finanzierung andere Anforderungen. Hierbei werden beispielsweise andere Bewertungsverfahren angesetzt. Zum anderen weichen bei einer sogenannten Investorenfinanzierung für gewöhnlich auch die Konditionen geringfügig von denen einer privaten Baufinanzierung ab.
Quelle: Focus.de

Isolieranstrich

Sperranstrich, um schädlichem Einwirken z.B. von Schimmel, Wasser, Rauch oder Ausblühungen auf einen Untergrund entgegenzuwirken.
Quelle: WKO
Nach oben

K

k-Wert (auch: U-Wert)

(Wärmedurchgangszahl) Maßeinheit für den Energieverlust durch ein Bauteil bzw. einen Baustoff (Einheit: W/m2K) Je kleiner der Wert, desto besser die ? Dämmung.
Quelle: WKO

Kalksandstein

Kalk und Sand werden dafür in Form gepresst und unter Dampfdruck gehärtet. Kalksandstein gibt es in unterschiedlichen Formaten und Rohdichten bzw. Druckfestigkeiten, für Fassaden auch als frostfeste Vormauersteine oder Verblender. Verwendung für tragende Wände. Guter Schallschutz, hohe statische Belastbarkeit.
Quelle: WKO

Kaltdach

Zweischaliges Steil- oder Flachdach mit quergelüftetem Zwischenraum. Die Luft gleitet über die ? Dämmung.
Quelle: WKO

Kapitalanlage

Neben der Selbstnutzung von Wohneigentum kann eine Immobilie auch vermietet oder verpachtet werden. In einem solchen Fall ist die Anschaffung eine Kapitalanlage, die einen möglichst hohen Gewinn abwerfen soll. Diesen erzielt der Investor unter anderem durch Mieteinnahmen und steuerliche Vorteile.
Quelle: Focus.de

Kapitaldienstfähigkeit

Ein Kreditnehmer verfügt über Kapitaldienstfähigkeit, wenn er die Belastungen durch ein Darlehen aus seinen laufenden Einkünften bedienen kann. Sie wird vor jeder Darlehensvergabe überprüft.
Quelle: Focus.de

Kapitalkosten

Im Bereich der Baufinanzierung versteht man unter Kapitalkosten die Zinsen, die ein Kunde für die in Anspruch genommenen Finanzierungsmittel zahlen muss.
Quelle: Focus.de

Kategoriemietzinse

Mit dem Mietrechtsgesetz 1982 eingeführte Mietzinsobergrenzen für Wohnungen, die nach ihrer Ausstattung in eine der vier Kategorien (A, B, C, D) des § 16 Abs. 2 MRG fallen.Die Kategoriebeträge dienen als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der ? Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge und für Mietzinserhöhungen zur Finanzierung von Instandhaltungsarbeiten gemäß § 18 ff MRG sowie zur Ermittlung des Mietzinses bei Eintritt von bestimmten nahen Angehörigen in Wohnungsmietverträge.Bei der Neuvermietung von Wohnungen richtet sich die Mietzinsbildung für Wohnungen der Kategorien B unter 130 m2 Nutzfläche, C und D nach den Kategoriebeträgen, sofern nicht ein Ausnahmetatbestand (§ 16 Abs. 1 MRG) gegeben ist.Die Kategoriebeträge lauten seit 1.4.1998:Kategorie A    S 34,50 Kategorie B    S 25,90 Kategorie C    S 17.20 Kategorie D    S 17.20    (Kategorie D brauchbar) Kategorie D    S  8,60
Quelle: WKO

Kaufvertrag

Der Kauf einer Immobilie muss durch einen notariell beurkundeten Vertrag erfolgen, da das Geschäft sonst nicht rechtsgültig ist. Hierbei werden auch die Bedingungen für die Eigentumsübertragung geklärt. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung des Eigentums, der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Die drei Schritte zum Erwerb einer Immobilie sind: ? notarieller Abschluss des Kaufvertrages ? notarielle Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang ? Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch Erst mit der Eintragung ins Grundbuch wird der Käufer tatsächlich Eigentümer des Grundstücks.
Quelle: Focus.de

Kaution

Sicherstellung (z.B. durch einen Barbetrag oder ein Sparbuch) eines Vertragsteiles für den Fall der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen durch den anderen Vertragsteil (z.B. bei Mietverträgen Stellung einer Kaution durch den Mieter zur Deckung allfälliger Mietzinsrückstände oder Beschädigungen des Mietgegensandes bzw. Inventars).
Quelle: WKO

Kerndämmung

Wärmedämmung einer zweischaligen Wandkonstruktion mit Lage der Dämmung zwischen den Wandschalen, mit oder ohne Luftschicht zwischen Außenschale und Dämmstoff.
Quelle: WKO

KfW Bankengruppe (früher Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Die KfW Bankengruppe vergibt zinsgünstige Darlehen, mit denen der private Wohnungsbau und ökologisches Bauen gefördert sowie die Wirtschaft gestützt werden sollen. Die KfW vergibt ihre Mittel nicht selbst, sie müssen über ein durchleitendes Institut beantragt werden.
Quelle: Focus.de

Kollaudierung

siehe Benützungsbewilligung
Quelle: WKO

Kommunalobligation

Von einem Kreditinstitut ausgegebenes festverzinsliches Wertpapier, welches durch eine Forderung gegen Städte und Gemeinden besichert ist.
Quelle: Focus.de

Kondenswasser

Die sich beim Abkühlen an kalten Bauteilen oder in kalten Baustoffen zu Wasser verflüssigende (kondensierende) Luftfeuchtigkeit. Das Entstehen von Kondenswasser wird durch die Verwendung von Baustoffen mit hohem Wärmedurchlasswiderstand, Isolierglas, Anordnen von Wärmedämmschichten usw. verhindert.
Quelle: WKO

Konditionen

Als Konditionen bezeichnet man die Bedingungen, zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zu Verfügung zu stellen. Hierzu zählen: Nominalzinssatz, Dauer der Zinsfestschreibung, Auszahlungskurs, Tilgungssatz sowie der Beginn der Tilgung, Bearbeitungskosten und Bereitstellungszinsen. Die im Einzelfall günstigste Finanzierung lässt sich nur durch sorgfältiges Vergleichen aller Faktoren ermitteln.
Quelle: Focus.de

Konditionenanpassung

Bei Ablauf der Zinsfestschreibung müssen neue Konditionen festgelegt werden. Änderungswünsche des Kunden können zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt werden ? beispielsweise die Höhe des Darlehensbetrages oder des Tilgungssatzes.
Quelle: Focus.de

Konsensmäßiger Zustand

Bei Gebäuden oder baulichen Anlagen jener Zustand, der sich jeweils aus dem letztgültigen Stand der erteilten Baubewilligungen) und den zugehörigen Beilagen (Lageplan, Baupläne, Baubeschreibung, statische Berechnungen, Detailpläne usw.) ergibt. Dieser Zustand ist herzustellen und zu erhalten, die Benützung darf nur im Rahmen des Konsens (Widmung) erfolgen.
Quelle: WKO

Konventionalstrafe

Vergütungsbetrag, der für den Fall der Nichteinhaltung eines Vertrages vereinbart werden kann.
Quelle: WKO

Kostenvoranschlag

eine detaillierte Aufstellung aller zur Herstellung des Bauwerkes notwendigen Arbeiten und Materialien sowie eine Berechnung der mutmaßlichen Kosten. Es gilt darauf zu achten, ob es sich um einen verbindlichen oder unverbindlichen Kostenvoranschlag handelt, um einen Pauschalpreis oder einen summarische Schätzung.
Quelle: WKO

Kreditfähigkeit

Nur volljährige und damit uneingeschränkt geschäftsfähige Personen sind per Gesetz kreditfähig. Allerdings kann Jugendlichen unter 18 Jahren durch eine gerichtliche Erklärung die volle Geschäftsfähigkeit zugesprochen und älteren Personen unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden.
Quelle: Focus.de

Kunststeinplatte

Platte für Wege und Terrassen, die unter Verwendung von gebrochenem Naturstein mit Bindemitteln in gleichmäßigen, ebenen und deshalb leicht zu verarbeitenden Formen hergestellt wird.
Quelle: WKO

Kältebrücke

? Wärmebrücke
Quelle: WKO

Kämpfer

1. Bei Bauwerken Tragplatte zwischen Last und Stütze (z.B. zwischen Gewölbe und Pfeiler). 2. Waagrechtes Querholz des Fensterrahmens zur Unterteilung hoher Fenster.
Quelle: WKO
Nach oben

L

Laesio enormis

siehe Verkürzung über die Hälfte
Quelle: WKO

Laminat

Bodenbelag aus mehreren Schichten. Die Trägerplatte besteht aus einem druckfesten Holzwerkstoff: einer MDF- (mitteldichte Holzfaser), HDF- (hochverdichtete Holzfaser) oder Spanplatte.Die Oberfläche ist mit abriebfestem Melaminharz beschichtet und schützt das darunterliegende, mit einer Holz- oder Steinreproduktion bedruckt Dekorpapier. Als Spannungsausgleich dient ein Gegenzug an der Unterseite.
Quelle: WKO

Lasur

Offenporiger Anstrich, bei dem der Untergrund durchscheint. Er erhält die Atmungsfähigkeit des Holzes und stellt eine Feuchtigkeitsregulierung sicher.
Quelle: WKO

Lattung

Parallele, gleichmäßige Anordnung von Holzlatten als Unterkonstruktion oder zur Befestigung von Dachziegeln, Verkleidungen, Profilbrettern, Fassadenplatten und dergleichen.
Quelle: WKO

Laufzeit

Die Laufzeit eines Darlehens umfasst den Zeitraum von der Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung. Die Laufzeit ist abhängig vom Tilgungssatz und vom Nominalzinssatz. Häufig wird der Begriff Laufzeit mit dem der Zinsbindung verwechselt. Diese beschreibt im Gegensatz zur Laufzeit lediglich den Zeitraum, für den die Zinsen fest vereinbart sind.
Quelle: Focus.de

Leasingvertrag

Entgeltliche Überlassung des Gebrauches von beweglichen oder unbeweglichen Gütern auf Zeit verbunden mit einer Option, die im Regelfall dem Leasingnehmer nach Ablauf der Vertragsdauer eine Verlängerung des Leasingvertrages oder den Kauf des Leasinggutes einräumt. Der Leasingvertrag ist im österreichischen Recht nicht als eigener Vertragstypus geregelt, nach der Judikatur enthält er Elemente des Miet- und Kaufvertrages. Es gibt nach Art des Leasinggutes (bewegliche oder unbewegliche Güter) und dem Zweck des Leasinggeschäftes (kurzfristiger Bedarf, Finanzierungsinstrument, steuerliche Überlegungen) verschiedene Formen.
Quelle: WKO

Legitimation

Jeder Darlehensnehmer muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen. Häufig kann aufgrund der räumlichen Entfernung des Kreditinstituts die Vorlage der notwendigen Papiere nicht persönlich erfolgen. Hier übernimmt die Deutsche Post AG im Rahmen des PostIdent-Verfahrens die Legitimationsprüfung.
Quelle: Focus.de

Leibrentenvertrag

Beim Leibrentenvertrag (§ 1284 ff ABGB) ist für eine vorweg erbrachte einmalige Leistung (z.B. Übertragung des Eigentums an einem Grundstück) eine Dauerleistung (Rente) auf Lebenszeit einer bestimmten Person zu erbringen. Die Dauer der Leibrente kann von der Lebensdauer des einen oder anderen Vertragsteiles oder auch einer dritten Person abhängen.Der häufigste Fall ist die Leibrente auf Lebensdauer des Empfängers. Der Leibrente ähnlich ist das Ausgedinge, dem zumeist ein bäuerlicher Übergangsvertrag zugrunde liegt und bei dem die Versorgung des früheren Eigentümers der bäuerlichen Liegenschaft im Vordergrund steht. Leibrente und Ausgedinge können einschließlich der ? Wertsicherungsklausel als ? Reallast verbüchert werden.
Quelle: WKO

Leibung (Laibung)

Innere Wandlung von Türen, Fenstern und Bögen.
Quelle: WKO

Leichtmauermörtel

(Wärmedämm-Mörtel) Mörtel aus Ton oder mineralischen Leichtzusätzen und Bindemitteln, der das Wärmedämmverhalten der Fugen dem eigentlichen Wandbaustoff annähert, um die Fugen als ? Wärmebrücken weitestgehend auszuschließen.
Quelle: WKO

Leistungsverzeichnis

dem Abschluss eines Bauvertrages gehen Verhandlungen der Vertragsbedingungen und die Abgabe eines Angebots voraus. Grundlage des Vertragesangebots des Bauhandwerkers ist das Leistungsverzeichnis.Es wird vom Architekten erstellt und enthält - nach Positionen aufgegliedert - alle Leistungen, die vom Bauhandwerker erbracht werden sollen, inklusive Materialien- und Mengenangaben. Das Leistungsverzeichnis wird für jedes Gewerk einzeln ausgeschrieben.
Quelle: WKO

Lichtes Maß (Lichtmaß)

Abmessung zwischen zwei Begrenzungen eines Raumes oder einer Öffnung in Wand oder Decke.
Quelle: WKO

Liegenschaft

ein zusammenhängendes Grundstück; kann aus mehreren Parzellen bestehen und einen Grundbuchskörper bilden.
Quelle: WKO

Lineare Abschreibung

Alternativ zur degressiven Abschreibung, bei der sich die Abschreibungsrate mit der Zeit verringert, können die Herstellungs? und Anschaffungskosten auch linear abgeschrieben werden. Hierbei bleiben die jährlichen Raten über die gesamte Laufzeit konstant. Damit ist auch die Steuer mindernde Wirkung gleichbleibend.
Quelle: Focus.de

Lochziegel

Baustoff aus Ton mit spezieller Lochung und guten Wärmedämmwerten, da die Wärme hauptsächlich im Material um die Löscher herum abfließt. Dadurch verlängert sich der Wärmeweg.
Quelle: WKO

Loft

Wohnung in einer ehemaligen Fabriksetage.
Quelle: WKO

Loggia

Aus dem italienischen (Loge), einer Wohnung vorgelagerter Raum, der ? im Gegensatz zu einem Balkon ? nur an einer Seite offen, sonst aber an fünf Seiten von Wänden, Boden und Decke umschlossen ist. Die Bodenfläche einer Loggia gehört ? anders als Balkon- und Terrassenflächen ? zur Nutzfläche i. S. des § 17 Mietrechtsgesetz.
Quelle: WKO

Lustrum

siehe Buchstandsbericht
Quelle: WKO

Löschungsbewilligung

Öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers (zum Beispiel Kreditgeber). Nach der Rückzahlung des Darlehens wird hiermit der Löschung des Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) zugestimmt.
Quelle: Focus.de

Löschungsquittung

siehe Hypothek
Quelle: WKO
Nach oben

M

Magerbeton

Beton mit geringem Zementgehalt, für druckfeste Auffüllungen.
Quelle: WKO

Maisonette

Zweigeschossige Wohnung innerhalb eines mehrstöckigen Gebäudes, vielfach in der Form einer zweigeschossigen Dachwohnung.
Quelle: WKO

Makler? und Bauträgerverordnung

In der Makler? und Bauträgerverordnung (MaBV) sind die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger geregelt, die nach § 34c GewO einer Erlaubnis für die Ausübung ihres Gewerbes bedürfen.
Quelle: Focus.de

Maklerprovision

Entgelt, das für die Vermittlung von Immobilien an einen Makler gezahlt werden muss. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart und liegt in der Regel zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises (zuzüglich Mehrwertsteuer).
Quelle: Focus.de

Mansarde

Für Wohnzwecke ausgebautes Dachgeschoss (benannt nach Francois Mansart, franz. Baumeister im 17. Jahrhundert).
Quelle: WKO

Mantelbeton

Meist Holzwolle-Leichtbauplatten als beiderseitige ? Schalung und ? Dämmung. Der Betonkern fungiert als tragendes Element.
Quelle: WKO

Massivdecke

Deckenart, die im Gegensatz zu einer Holzbalkendecke keine brennbaren Teile enthält.
Quelle: WKO

Mauerverbinder

Verbindungselement bei der Anwendung der Stumpfstoßtechnik im Mauerwerksbau. Außen- und Innenwände können dabei ohne Verzahnung hochgezogen werden.
Quelle: WKO

Mauerziegel

Aus Ton gebrannter Mauerstein mit unterschiedlicher Druckfestigkeit, am härtersten als Klinker. Für Hintermauerwerk meist als ? Lochziegel.
Quelle: WKO

Maßstab

Verhältnis einer Strecke in der Zeichnung im Vergleich zur Örtlichkeit.
Quelle: WKO

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wurde zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent erhöht. Dies verteuerte sowohl die Immobilienpreise als auch die Nebenkosten.
Quelle: Focus.de

Mezzanin

Speziell in Miethäusern aus der Zeit der Jahrhundertwende häufige Bezeichnung für das Geschoss zwischen dem Erdgeschoß und dem Hochparterre oder dem ersten Stock des Hauses ("Halbstock").
Quelle: WKO

Mietverträge

siehe auch Bestandsverträge Hauptmietverträge über Wohnungen, Geschäftsräume etc. werden zwischen dem Eigentümer oder dem Fruchtnießer einer Liegenschaft bzw. dem Wohnungseigentümer und dem Mieter abgeschlossen. Bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit kann der Vermieter den Mietvertrag nur aus wichtigen Gründen (§ 30 MRG) kündigen (Kündigungsschutz). Dagegen enden auf bestimmte Zeit geschlossene Mietverträge durch Zeitablauf ohne Kündigung. Untermietverträge über Wohnungen oder Geschäftsräume werden zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter abgeschlossen und können auf unbestimmte Zeit (Kündigungsschutz des Untermieters) oder auf längstens 5 Jahre befristet vereinbart werden.
Quelle: WKO

Mietzins

Der Mietzins ist der Preis, den der Mieter für die Überlassung des Mietgegenstandes (im Regelfall monatlich im vorhinein) zu entrichten hat. Er besteht aus dem Hauptmietzins, den anteiligen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben, den anteiligen Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen wie z.B. Lift oder Zentralheizung, einem allfälligen Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände sowie der vom Mietzins zu entrichtenden Umsatzsteuer. Der Gesamtmietzins wird auch als Bruttomietzins bezeichnet.
Quelle: WKO

Mineralfaser

Grundstoff für viel verwendete Dämmmaterialien in unterschiedlichen Formen, Festigkeiten und Wärmeleitfähigkeitsgruppen. Die Dämmwirkung beruht ? ähnlich wie bei einem Pullover ? darauf, dass mit den Fasern unendlich viele, winzige Luftpölsterchen eingeschlossen werden. Verwendung für die Dämmung von Außenmauerwerk, Geschossdecken, Trennwänden, Steildächern.
Quelle: WKO

Mischsystem

Entwässerungssystem, in dem Schmutz- und Regenwasser in gemeinsamer Leitung bzw. einem gemeinsamen Kanal abgeführt werden.
Quelle: WKO

Miteigentum

Eigentum mehrerer Personen an einer gemeinsamen Sache. Beim schlichten oder ideellen Miteigentum an einer Liegenschaft bestehen Miteigentumsanteile nach Bruchteilen (Quoten), nicht jedoch nach flächenmäßig oder räumlich bestimmten Anteilen der Liegenschaft. Gelegentlich besteht noch Stockwerkseigentum an Gebäuden, das aber seit 1879 nicht mehr neu begründet werden kann. Beim schlichten Miteigentum ist die Benützung durch die Miteigentümer zwischen diesen zu vereinbaren.Die ordentliche einfache Mehrheit (Bewirtschaftung, Instandhaltung etc.) außerordentliche Maßnahmen (z.B. Zubauten) bedürfen der Zustimmung aller Miteigentümer. Hingegen kann jeder Miteigentümer über das Eigentum an seinem ideellen Anteil allein verfügen (z.B. Verkauf oder Belastung durch eine ? Hypothek). Eine spezielle Form des Miteigentums stellt das ? Wohnungseigentum dar.
Quelle: WKO

Modernisierung

Bei einer Modernisierung wird der Wohn? oder Nutzwert eines bestehenden Gebäudes erhöht und an die Anforderungen gesunder Wohn? und Arbeitsverhältnisse angepasst. Dies kann beispielsweise durch eine Veränderung des Grundrisses oder die Erneuerung der Ausstattung erreicht werden. Durch die Modernisierung wird der Gebrauchswert nachhaltig erhöht oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert.
Quelle: Focus.de

Muskelhypothek

Umgangssprachliche Bezeichnung für persönliche Arbeitsleistung (Selbst-, Verwandten? und Nachbarschaftshilfe), die zur Einsparung von Handwerkerlohnkosten erbracht wird. Die Höhe der Muskelhypothek wird meist überschätzt. Risiken liegen in dem hohen Zeitaufwand, der längeren Bauzeit, der teilweise unzureichenden fachlichen Qualifikation und dem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen.
Quelle: Focus.de

Mündelsicherheit

Sicherheit, die für die Anlage des Geldes von Mündeln (Pflegebefohlenen, d. s. Personen, die unter Vormundschaft stehen) gesetzlich vorgeschrieben ist. §§ 230 ff ABGB nennen die mündelsicheren Anlagen wie Spareinlagen bei inländischen Banken mit einem entsprechenden Deckungsstock bzw. Bundes- oder Landeshaftung, bestimmte Wertpapiere und Forderungen oder Hypotheken an inländischen Liegenschaften. Land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften dürfen in diesem Fall nicht über 2/3, andere Liegenschaften nicht über die Hälfte des gemeinen Wertes belastet werden. Auch der Erwerb inländischer Liegenschaften ist zur Anlegung von Mündelgeld unter bestimmten Voraussetzungen geeignet.
Quelle: WKO

MZ-Tür

(Mehrzweck-Tür). Einbaufertiges Türelement rechts/links verwendbar. Doppelwandiges Türblatt mit innerer Stahlverstärkung und wärmedämmender Isolierung. Material: verzinkt und grundiert, auch mit Fertiglackierung. Einsatz sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich.
Quelle: WKO

Mängelrüge

Wurde ein Bauwerk entgegen den Regeln der Baukunst errichtet und entspricht nicht den Vertragsvereinbarungen, liegt ein Baumangel vor. Dafür haftet innerhalb der Gewährleistungsfrist (Gewährleistung) der ausführende Unternehmer. Der Bauherr reagiert also entsprechend seiner Interessenlage, bringt eine Mängelrüge schriftlich vor und fordert den ausführenden Unternehmer auf, in einem gesetzten Zeitrahmen den Mangel zu beseitigen.Hält der Verursacher den Termin nicht ein, setzt der Bauherr eine zweite Frist zur Nachbesserung oder beauftrag eine andere Firma mit der Ersatzvornahme. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Bauherr die erste Frist setzt und sie mit einer Ablehnungsandrohung verbindet. Das Nachbesserungsrecht des ausführenden Unternehmers endet; und der Bauherr kann Minderungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen.
Quelle: WKO

Mörtel

? Leichtmauermörtel Gemisch aus Sand und Bindemitteln wie z.B. Kalk, Zement, Gips etc. Mörtel wird zum Verbinden der Mauersteine und Ansetzen von Fliesen verwendet, er ist wichtiger Bestandteil bei Putzen und ? Estrich.
Quelle: WKO

Mörtelgruppe

Bezeichnet das Mischverhältnis von Bindemittel und Zuschlagstoff bei Mörtel, Unterscheidung nach Mörtelgruppen I, II und III. Die Zulässigkeit der einzelnen Mörtelgruppen für bestimmte Bauteile und Belastungen ist nach DIN festgelegt.
Quelle: WKO
Nach oben

N

Nachfinanzierung

Nachfinanzierung bezeichnet einen über die ursprünglich abgeschlossene Darlehenssumme hinausgehenden Finanzierungsbedarf. Eine Nachfinanzierung kann notwendig werden, wenn die für das Bauvorhaben geplanten Kosten während der Bauphase überschritten werden und deswegen zusätzliche Gelder aufgenommen werden müssen.
Quelle: Focus.de

Nebengebührensicherstellung

siehe Hypothek
Quelle: WKO

Nebenkosten

Beim Kauf einer Immobilie entstehen folgende Nebenkosten: ? Grunderwerbssteuer (3,5 Prozent) ? Notar? und Grundbuchgebühren (1,5 Prozent) ? gegebenenfalls Maklerprovision (ab 3,0 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer). Diese Kosten dürfen bei der Kalkulation der Gesamtinvestition nicht vernachlässigt werden. Nach dem Erwerb fallen laufende Nebenkosten in Form der Betriebskosten/Bewirtschaftungskosten an. Sie sind bei der Ermittlung der monatlichen Belastung zu berücksichtigen.
Quelle: Focus.de

Nebenkosten bei Immobiliengeschäften

Mit Immobiliengeschäften sind verschiedene Nebenkosten verbunden, die zusätzlich zum Kaufpreis bzw. dem Miet- oder Pachtzins kalkuliert werden müssen. Dazu zählen bei Kaufverträgen die ? Grunderwerbsteuer, die Grundbuchseintragungsgebühr (1%), Honorare und Gebühren im Zusammenhang mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages, Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für behördliche Genehmigungen (z.B. Grunderwerb durch Ausländer, Grunderwerb in Assanierungsgebieten), außerordentliche Tilgungen bei Übernahme von Förderungsdarlehen durch den Erwerber , allfällige Anliegerleistungen und Anschlusskosten für Wasser, Kanal, Strom etc. sowie die Provision des Immobilienmaklers.Als Nebenkosten von Miet- und Pachtverträgen kommen im allgemeinen die Vergebührung (1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttozinses, bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttozinses), die Vertragserrichtungskosten und die Vermittlungsprovision in Betracht. In bestimmt
Quelle: WKO

Nebenleistungen

Nebenleistungen sind alle über die Zins? und Tilgungsleistungen hinausgehenden Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers, wie zum Beispiel Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge und Bürgschaftsgebühren.
Quelle: Focus.de

Negativbescheid

Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen bescheinigt hiermit, dass keine vermögensrechtlichen Ansprüche auf das Grundstück geltend gemacht werden. Dieser Bescheid muss meist vor Bestellung einer Grundschuld vorliegen.
Quelle: Focus.de

Negativbescheinigung

Gemeinden steht grundsätzlich bei allen Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu, welches keiner Eintragung im Grundbuch bedarf. Mit dem Ausstellen einer Negativbescheinigung versichert die Gemeinde, dass sie dieses Recht nicht ausüben wird.
Quelle: Focus.de

Negativerklärung

Mögliches Sicherungsmittel für Finanzierungen mit einer relativ geringen Darlehenshöhe (beispielsweise 10 000 Euro). Mittels der Negativerklärung verpflichtet sich der Darlehensnehmer, sein Vermögen nicht zu ungunsten des Kreditgebers zu verändern. Dies könnte beispielsweise durch die Veräußerung oder Belastung seines Grundbesitzes der Fall sein. Die Negativerklärung wird statt einer Grundschuldeintragung eingesetzt.
Quelle: Focus.de

Neubau

Darunter ist zunächst die Errichtung neuer Gebäude zu verstehen. Ein Neubau liegt aber auch dann vor, wenn nach Abtragung bestehender Baulichkeiten die Fundamente oder Kellermauern ganz oder teilweise benutzt werden.
Quelle: WKO

Nichtabnahmeentschädigung

Werden zugesagte Darlehen oder auch Teilbeträge von einem Darlehensnehmer nicht abgerufen, entsteht dem Kreditinstitut ein Verlust. Diesen muss der Darlehensnehmer durch eine entsprechende Entschädigung ? die Nichtabnahmeentschädigung ? ausgleichen.
Quelle: Focus.de

Nichtdrückendes Wasser

Wasser, das durch aufsteigende bzw. seitliche Feuchtigkeit oder Sickerung auf die erdverbundenen Bauteile, z.B. Kelleraußenwände, einwirkt. ? Drückendes Wasser.
Quelle: WKO

Niedrigenergiehaus

Haus mit einem Energieverbrauch, der die Werte der gültigen Vorschriften für wärmegedämmte Häuser weit unterschreitet (kleiner 50kWh/m2)
Quelle: WKO

Nießbrauch

Belastung einer Immobilie in Abteilung II des Grundbuchs zugunsten einer bestimmten Person. Diese Person ist berechtigt, aus der Immobilie einen Nutzen zu ziehen. Beispiele hierfür sind Wohnrechte oder Ansprüche auf Mieteinnahmen aus der besagten Immobilie. Ein Nießbrauch macht eine Immobilie normalerweise unverwertbar.
Quelle: Focus.de

Nominalzins

Zinssatz, mit dem ein Darlehen zu verzinsen ist. Er wird auf den Nominalbetrag des Darlehens berechnet und ist niedriger als der Effektivzins und wird deshalb in vielen Angeboten hervorgehoben.
Quelle: Focus.de

Notaranderkonto

Ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto zur treuhänderischen Verwaltung fremder Gelder. Das Notaranderkonto ermöglicht eine vorzeitige Darlehensauszahlung, so lange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Der Notar gewährleistet die zweckmäßige Verwendung der Gelder (Treuhandauftrag).
Quelle: Focus.de

Nut- und Feder-System

Zum fugenlosen Zusammensetzen von Bauteilen oder Werkstücken (z.B. Holz, Deckenplatten). Die Feder ? eine schmale Leiste ? wird in die Nut ? eine rechteckige, rillenförmige Vertiefung ? eingeschoben.
Quelle: WKO

Nutzfläche (gem. § 17 Abs. 2 MRG)

Die Nutzfläche, die in Quadratmetern auszudrücken ist, ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder eines sonstigen Mietgegenstandes abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen). Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind, sowie Treppen, offene Balkone und Terrassen sind bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen.Veränderungen der Nutzfläche aufgrund baulicher Maßnahmen des Mieters oder sonstigen Nutzers im Inneren der Wohnung oder des sonstigen Mietgegenstandes einschließlich der Verglasung von Balkonen bleiben bis zur Beendigung seines Miet- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses unberücksichtigt.
Quelle: WKO

Nutzflächenbestimmung

wird nach Naturmaßen oder aufgrund von behördlich genehmigten Bauplänen durch den Zivilgeometer berechnet.
Quelle: WKO

Nutzwert

siehe Wohnungseigentum
Quelle: WKO
Nach oben

O

Objektförderung

Förderungsdarlehen, die zur Baufindanzierung bereitgestellt werden. Nicht nur eine einzelne Wohnung, sonder das gesamte Bauobjekt wird gefördert. Das Darlehen wird entweder in einem Prozentsatz der Gesamtbaukosten bemessen oder in einem Pauschalsatz gewährt - jeweils aber pro Quadratmeter und Nutzfläche. Es gibt unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Ländern und für verschiedene Bauweisen sowie Rechtsformen.
Quelle: WKO

Option

Befristetes Offert, mit welchem sich der Offertleger verpflichtet, künftig einen bestimmten Vertrag zu schließen. Beispielsweise kann der Liegenschaftseigentümer einem Kaufinteressenten das Recht einräumen, die Liegenschaft zu den in der Option genannten Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen; der Interessent ist aus der Option berechtigt, aber nicht verpflichtet die Liegenschaft zu kaufen.
Quelle: WKO

Öffentliche Mittel

Gelder, die von Bund oder Ländern bzw. Gemeinden (Gebietskörperschaften) oder bestimmten Fonds zur Förderung des Wohnungsbaues zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: WKO

Öffentliches Gut

Sache, die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Gemeinde) befindet und zur allgemeinen Benützung offen steht (Straßen usw.). Das "öffentliche Gut" ist im Grundbuch als solches gekennzeichnet.
Quelle: WKO

Öffentliches Recht

Sache, die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft befindet und der allgemeinen Benutzung zugänglich ist (z.B. Straßen). Ist im Grundbuch als solches gekennzeichnet.
Quelle: WKO
Nach oben

P

Paneel

Material zur Vertäfelung von Decken und Wänden im Innenbereich. Meistens Spannplatten als Trägermaterial, Oberflächen aus Echtholz-Furnieren oder Kunststoff.
Quelle: WKO

Parapet

"Brustwehr", bei Fenstern. Teil der Hauswand zwischen Fensterunterkante und Fußbodenoberkante.
Quelle: WKO

Parifizierung

Nutzwertfestsetzung. Unter der Parifizierung versteht man die anteilsmäßige Begründung von Wohnungseigentum im Grundbuch. Besondere Bedeutung hat die Parifizierung unter andrem bei der nachträglichen Wohnraumbeschaffung, zum Beispiel im Zuge von Dachgeschoßausbauten.
Quelle: WKO

Parzellierung

Die Parzellierung oder Grundabteilung ist jede Veränderung des Gutbestandes eines Grundbuchkörpers (siehe ? Grundbuch) durch Zu- oder Abschreibung von Grundstücken oder Grundstücksteilen, also jede Verkleinerung oder Vergrößerung. Sie bedarf insbesondere bei der Schaffung oder Veränderung von Bauplätzen der Bewilligung der Baubehörde, die für die Durchführung der Änderung im Grundbuch erforderlich ist.
Quelle: WKO

Paternoster

Ständig umlaufender Aufzug ohne Tür.
Quelle: WKO

Pauschalsätze

Bezeichnung für Förderungsdarlehen, die als Fixbeträge je Quadratmeter Nutzfläche oder als festgesetzter Gesamtbetrag an einen Förderungswerber vergeben werden. Solche Regelungen bestehen in den Bundesländern für die Förderung von Eigenheimen, teilweise auch für andere Bauweisen.
Quelle: WKO

Pawlatsche

Offener Gang an der Hofseite eines Wohnhauses als Zugang zu den Wohnungen in den Obergeschossen. Typisch für Wiener Miethäuser aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Der Ausdruck wird auch für ein baufälliges Haus oder für eine Bretterbühne (Pawlatschentheater) verwendet.
Quelle: WKO

Penthouse

Im obersten Stock eines mehrgeschossigen Hauses befindliches Luxusappartement, meist mit Terrasse oder Dachgarten, auch in Duplex-(Maisonette)bauweise.
Quelle: WKO

Pfahlgründung

Errichtung von Strandpfählen (Piloten), wenn kein tragfähiger Baugrund vorhanden ist. Gefahr nachträglicher Setzung! Holzpfähle nur, wenn diese ganz unter Wasser bleiben, sonst Stahl- oder Betonpfähle.
Quelle: WKO

Planungskosten

umfassen die Honorare (Gebühren) für Architekt, Statiker und sonstige Planungskonsulenten. Sie werden als Bestandteil der Gesamtbaukosten betrachtet und daher mitgefördert.
Quelle: WKO

Planverfasser

Verfasser der Einreichpläne für das Ansuchen um Erteilung einer Baubewilligung. Das können sein: Architekten, Zivilingenieure/Ziviltechniker, Baumeister sowie zur Planung befugte gemeinnützige Bauvereinigungen und Baufirmen.
Quelle: WKO

Porenbeton

Feingemahlener Sand, Kalk, Zement, Wasser und Aluminiumpulver werden dafür sorgfältig gemischt und in Form zum Auftreiben gebracht, wobei die für das gute Dämmverhalten wichtigen Poren bilden Die fertig zugeschnittenen Platten werden anschließend dampfgehärtet. Das Ergebnis ist ein unverrottbarer, leichter, aber tragfähiger Baustoff, der sich leicht bearbeiten lässt.
Quelle: WKO

Prekarium (Bittleihe)

Unentgeltliche Überlassung einer Sache gegen jederzeitigen Widerruf.
Quelle: WKO

Promesse

Zahlungs-, Lieferungs- bzw. Leistungsversprechen, z.B. Darlehenspromesse einer Bank.
Quelle: WKO

Provision

Die Provision ist das Entgelt des Immobilienmaklers für seine Vermittlungstätigkeit. Die Provision ist verdient und fällig mit dem durch die Tätigkeit des Immobilienmaklers bewirkten Zustandekommen des Rechtsgeschäftes (Willenseinigung).
Quelle: WKO

Pumpbeton

Geschmeidiger Beton, der mit einer Pumpe durch Schläuche auf der Baustelle eingebracht wird.
Quelle: WKO

Punktation

Konzept über die wesentlichen Punkte eines Vertrages. Haben beide Vertragsteile unterschrieben, dann ist der Vertrag rechtswirksam zustande gekommen, die Errichtung der förmlichen Urkunde (z.B. verbücherungsfähiger Kaufvertrag über ein Grundstück) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Quelle: WKO

Pönale

eine vertraglich festzulegende Konventionalstrafe für den zeitlichen Verzug oder die Schlechterfüllung von Arbeiten eines Auftragnehmers (z.B. einer Baufirma) durch dessen eigenes Verschulden gemäß ÖNORM B 2110. Das Pönale ist an den Auftraggeber zu erstatten.
Quelle: WKO
Nach oben

R

Rangordnung

siehe Anmerkung der Rangordnung
Quelle: WKO

Rangprinzip

Das Rang- oder Prioritätsprinzip besagt, dass sich die Rangordnung einer Eintragung im Grundbuch nach dem Zeitpunkt richtet, in dem die Eingabe beim Grundbuchsgericht eingelangt ist (§§ 438, 440 ABGB, § 29 Grundbuchsgesetz). Es gilt der alte Grundsatz "Früher an Zeit, stärker im Recht". Zur Währung des Rangprinzipes hat das Gericht einlangende Grundbuchseingaben mit einem Einlaufstempel zu versehen, der neben dem Datum auch die Uhrzeit enthält. Die Eingaben werden im "Tagebuch" (Verzeichnis der eingelangten Eingaben) eingetragen und mit einer Tagebuchzahl (TZ) versehen, die in der entsprechenden Grundbuchseinlage ersichtlich gemacht wird ("Plombe"). Durch die Plombe ist erkennbar, dass ein Grundbuchsgesuch anhängig ist.
Quelle: WKO

Rangvorbehalt

Bei der Löschung eines Pfandrechtes (Hypothek) kann der Grundstückseigentümer durch Anmerkung des Rangvorbehaltes im Grundbuch erwirken, dass ihm die Eintragung einer neuen Hypothek im Rang und bis zur Höhe der gelöschten Hypothek binnen drei Jahren nach der Bewilligung der Anmerkung vorbehalten bleibt. Dieser Vorbehalt ist bei Eigentumswechsel auch zugunsten des neuen Eigentümers wirksam (§ 58 Grundbuchsgesetz).
Quelle: WKO

Raumordnung

Vorausschauende Gestaltung eines Gebietes.
Quelle: WKO

Reallast

Die Reallast ist die Belastung eines Grundstückes mit der Haftung des jeweiligen Eigentümers für die dem Reallastberechtigten zu erbringenden Leistungen. Gegenstand der Reallast bilden in der Regel wiederkehrende Leistungen wie Renten (§ 530 ABGB) oder das Ausgedinge, d.i. die auf einem Bauerngut ruhende Verpflichtung zu Natural-, Geld- und Arbeitsleistungen zum Zweck des Unterhalts des früheren Eigentümers. Reallasten entstehen mit der grundbücherlichen Eintragung, Inhalt und Umfang des Rechtes müssen möglichst genau angegeben werden.
Quelle: WKO

Refinanzierung

Auch ein Kreditinstitut muss sich die Mittel, die es als Darlehen ausleiht, beschaffen. Hypothekenbanken geben dazu Pfandbriefe aus und reichen dann das von Anlegern dafür eingezahlte Geld an Darlehensnehmer weiter.
Quelle: Focus.de

Restschuld

Der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgte (zurückgezahlte) Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen Restschuld ergibt sich aus dem Tilgungsplan.
Quelle: Focus.de

Restwert

nennt sich der steuerliche Buchwert eines Gebäudes, der sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich vorgenommener Abschreibungen errechnet.
Quelle: WKO

Risikolebensversicherung

Reine Todesfallrisikoversicherung, die oft als Zusatzsicherheit für Immobiliendarlehen abgeschlossen wird. Sie schützt die Hinterbliebenen vor dem Risiko des unerwarteten Todes des Darlehensnehmers ab und ist eine sinnvolle Ergänzung bei der Übernahme größerer Verpflichtungen (wie zum Beispiel einer Immobilienfinanzierung).
Quelle: Focus.de

Rollladenkasten

Aus örtlich hergestelltem Beton oder als Fertigteil im Material der Außenwand. Jeweils mit Wärmedämmung, um ? Wärmebrücken zu vermeiden.
Quelle: WKO

Rollschicht

Mauersteinschicht, deren Steine auf ihrer längeren Schmalseite verlegt sind.
Quelle: WKO

Rückauflassungsvormerkung

Eine Rückauflassungsvormerkung wird ins Grundbuch eingetragen und sichert die Ansprüche des Verkäufers auf Rückübertragung eines Grundstücks. Der Eintrag einer solchen Vormerkung geschieht oft in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken, die von Städten und Gemeinden verkauft werden. Der Kauf des Grundstücks ist mit bestimmten Auflagen verbunden. Hält der Käufer diese Auflagen nicht ein, hat der frühere Eigentümer (beispielsweise die Stadt) einen Anspruch auf Rückübertragung.
Quelle: Focus.de
Nach oben

S

Schallbrücken

Sind Verbindungen des schwimmenden Estrichs mit den umgebenden Mauern bzw. der Rohdecke. Schallbrücken verschlechtern sehr stark die ? Trittschalldämmung von Decken und sind deshalb zu vermeiden. Daher: Randstreifen auch bei Zargen und Installationsrohren verwenden, Dämmstoffe ohne Fugen verlegen.
Quelle: WKO

Schalung

Form aus Brettern oder Formteile, in die die Betonmasse eingefüllt wird. Wird nach dem Erhärten des Betons wieder entfernt, bleibt u. U. aber auch sitzen (verlorene Schalung.)
Quelle: WKO

Schlussabnahme

Bei der Schlussabnahme wird geprüft, ob die Gebäude entsprechend dem Bauantrag fertiggestellt wurden.
Quelle: WKO

Schufa

Abkürzung von: Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung Die Schufa erhält von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmers. Diese Informationen stellt sie den Banken auf Anfrage zur Verfügung ? selbstverständlich unter der strengen Beachtung des Datenschutzes.
Quelle: Focus.de

Schuldnertausch

Beim Verkauf einer Immobilie kann die Finanzierung mitverkauft werden. Der Käufer wird dann zum Schuldner des Darlehens. Der Schuldnertausch kann nur mit Genehmigung des Gläubigers (Darlehensgeber) durchgeführt werden. Ihm geht eine eingehende Bonitätsprüfung voraus. Die Bewilligung des Tausches erfolgt meist gegen eine einmalige Vergütung von ein bis- bis zwei Prozent der Restschuldsumme.
Quelle: Focus.de

Schuldübernahme

Eine Schuldübernahme ist ein Austritt des bisherigen Darlehensnehmers aus seinen Verpflichtungen (mit Einverständnis aller Vertragsparteien) bei gleichzeitigem Eintritt eines neuen Darlehensnehmers in den bestehenden Darlehensvertrag. Der neue Darlehensnehmer übernimmt alle Rechten und Pflichten. Zur Schuldübernahme ist ein notarieller Vertrag oder die notarielle Beurkundung des Vertrags erforderlich. Sie ist meistens problemlos möglich, wenn die Bonität des neuen Darlehensnehmers mindestens so gut oder besser ist als die des bisherigen.
Quelle: Focus.de

Schuldzinsenabzug

Bei vermieteten Objekten haben Schuldzinsen den Charakter von Werbungskosten und können daher steuermindernd abgesetzt werden.
Quelle: Focus.de

Schutzzonen

Im Bebauungsplan einer Gemeinde ausgewiesene Gebiete in denen Veränderungen, die das örtliche Stadtbild oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen, nur auf Grund einer Baubewilligung durchgeführt werden dürfen. In Wiener Schutzzonen darf der Verwendungszweck von Wohnräumen nicht geändert werden, es sind lediglich in Verbindung mit dem Wohnzweck Tätigkeiten gestattet, die üblicherweise in Wohnungen ausgeübt werden. Dachgeschossausbauten in Wohnhäusern sind nur für Wohnzwecke zulässig.
Quelle: WKO

Schwimmender Estrich

? Estrich  
Quelle: WKO

Schwitzwasser

? Kondenswasser Entsteht, wenn sich Feuchtigkeit an kälteren Flächen niederschlägt. Abhilfe schaffen ? Dämmung, Vermeidung von ? Wärmebrücken, regelmäßiges Lüften bzw. Reduzieren der Luftfeuchtigkeit.
Quelle: WKO

Schätzkosten

Kosten für den Aufwand, den Wert einer Immobilie zu ermitteln.
Quelle: Focus.de

Servitut

siehe Dienstbarkeit
Quelle: WKO

Sicherheitstür

Tür aus Stahl, mit holzverkleidetem Stahlkern oder mit Spezialverglasung. Einbruch- und, je nach Ausführung, beschusshemmend. Sicherheitsbeschläge verhindern das Aufbrechen der Tür, zusätzlich gibt es noch Riegelschlösser, Türketten oder Kastenschlösser.
Quelle: WKO

Simultanhypothek

siehe Hypothek
Quelle: WKO

Siphon

Geruchsverschluss in Abwasserleitungen. Das in einem S-förmigen Rohr stehen bleibende Restwasser verhindert das Aufsteigen von Kanaldünsten.
Quelle: WKO

Skelettbauweise

Tragkonstruktion aus Stützen; ermöglicht eine hohe Flexibilität bei der Aufteilung von Geschoßen, der Gestaltung von Grundrissen und Fassaden. Der Skelettbau ist allerdings die teuerste Konstruktionsart.
Quelle: WKO

Sockelsanierung

Speziell im Bereich der Wiener Wohnhaussanierungsförderung gebräuchlicher Fachausdruck für die etappenweise Sanierung von Wohnhäusern. Dabei werden zunächst die allgemeinen Teile des Hauses einschließlich der Ver- und Entsorgungsleitungen instandgesetzt oder verbessert und damit die Voraussetzungen für eine allmähliche Standardverbesserung der Wohnung geschaffen.
Quelle: WKO

Sohlbankabdeckung

Blechabdeckung an der Fensteraußenseite.
Quelle: WKO

Solidarhaftung

Eine Solidar- oder Gesamtschuld (§ 891 ABGB) entsteht dann, wenn mehrere Personen für die Erfüllung der Forderung eines Gläubigers zur ungeteilten Hand haften, Der Gläubiger hat ohne Rücksicht auf das interne Beteiligungsverhältnis der Mitschuldner die Wahl, die Erfüllung von allen, einigen oder einem einzigen der Mitschuldner zur Gänze zu verlangen.Die Solidarhaftung kann auf Vertrag (z.B. Haftungsübernahme als Bürge und Zahler) oder Gesetz beruhen (Haftung bei Ehegattenwohnungseigentum beider Ehegatten für Verbindlichkeiten aus ihrem gemeinsamen Wohnungseigentum; Haftung mehrerer Mitmieter für den Mietzins).
Quelle: WKO

Sondernutzungsrecht

Ausschließliches Nutzungsrecht an einem genau definierten Teil des gemeinschaftlichen Eigentums für einen bestimmten Sondereigentümer. Beispiele für Sondernutzungsrechte gibt es häufig für Kfz-Stellplätze, Gartenanteile und Kellerräume.
Quelle: Focus.de

Sondertilgung

Zahlung über die vereinbarte regelmäßige Darlehensrate hinaus. Sie führt in der Regel zu einer Verkürzung der Gesamtlaufzeit oder zu einer niedrigeren regelmäßigen Darlehensrate für den Rest der vereinbarten Laufzeit.
Quelle: Focus.de

Souterrain

Teilweise unter dem Erdniveau liegendes Geschoss eines Gebäudes.
Quelle: WKO

Sparphase

Während der Sparphase eines Bausparvertrags kann der Bausparer monatlich gleich bleibende Beträge in seinen Vertrag einzahlen oder in unregelmäßigen Abständen größere Einzahlungen vornehmen. Es lässt sich auch das gesamte Mindestguthaben mit einer Einmalzahlung einbringen.
Quelle: Focus.de

Sparren

Von der Traufe zum Frist verlaufende Balken oder Träger des Dachstuhls. Die Sparren tragen die Dachhaut (Tondachziegel, Betondachsteine, Schiefer, Wellplatten, Dachlatten und dergleichen.)
Quelle: WKO

Spekulationsgewinn

Wird eine im Privatvermögen stehende bebaute oder unbebaute Liegenschaft innerhalb von 10 Jahren ab der entgeltlichen Anschaffung (Spekulationsfrist) verkauft, so unterliegt der "Spekulationsgewinn" beim Verkäufer der Einkommensbesteuerung. Zur Ermittlung des Spekulationsgewinnes ist der (um die Veräußerungskosten verminderte) Verkaufserlös den seinerzeitigen Anschaffungskosten (zuzüglich Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen und abzüglich steuerfreier Subventionen) gegenüberzustellen.In bestimmten Fällen (steuerliche Absetzung von Verbesserungsaufwendungen wie z.B. Lifteinbau in Teilbeträgen innerhalb von 10 Jahren ab der Anschaffung) verlängert sich die Spekulationsfrist von 10 Jahren auf 15 Jahre. Hat der Verkäufer selbst die Liegenschaft unentgeltlich (z.B. durch Schenkung oder Erbschaft) erworben, so wird die Spekulationsfrist ab dem Zeitpunkt der Anschaffung durch den Rechtsvorgänger berechnet. In diesem Fall wird die Spekulationssteuer auf Antrag um die beim Erwerb entri
Quelle: WKO

Sturz

Tragende, obere Fenster- oder Türbegrenzung in geschwungener oder gerader Form.
Quelle: WKO

Subjektförderung

Sie kommt dem einzelnen Bewohner direkt zugute, beispielsweise als Eigenmittelersatzdarlehen oder Wohnbeihilfe. Auch die Gewährung von Darlehen als Pauschalsätze direkt an Einzelpersonen wird als Subjektförderung bezeichnet.
Quelle: WKO

Substandardwohnung

Wohnung, bei welcher sich WC und/oder Wasserentnahme außerhalb des Wohnungsverbandes befindet (Kategorie D gemäß § 16 Abs. 2 Mietrechtsgesetz).
Quelle: WKO

Superädifikat

Ein Bauwerk (Baulichkeit) auf fremden Grund, das im Eigentum einer anderen Person als des Grundstückseigentümers steht. Superädifikate entstehen dadurch, dass Bauherr und Grundeigentümer sich darüber einigen, dass das zu errichtende Bauwerk dem Grundeigentümer nicht zuwachsen soll. Die Übertragung eines Superädifikates bedarf der Urkundenhinterlegung bei Gericht.
Quelle: WKO
Nach oben

T

Technische Abbruchreife

Sie liegt vor, wenn das Gebäude baufällig ist oder aus gesundheitlichen Aspekten demoliert werde muss.
Quelle: WKO

Teilauszahlungszuschlag

Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand eines Kreditinstituts, wenn das Darlehen auf Wunsch des Kunden in mehreren Teilen (zum Beispiel nach Baufortschritt) ausgezahlt wird.
Quelle: Focus.de

Teilbaugenehmigung

gilt nur für bestimmte Bauabschnitte, ohne dass damit die Baugenehmigung für das gesamte Bauvorhaben sichergestellt ist.
Quelle: WKO

Tilgung

Regelmäßige Zahlung zur Rückführung eines Darlehens. Die Höhe der Tilgung entscheidet über die Höhe der Kreditrate und über die Gesamtlaufzeit des Darlehens.
Quelle: Focus.de

Tramdecke

Die Tramdecke ist die am stärksten verbreitete Holzdecke. Die Deckenbalken (Träme) sind in regelmäßigen Abständen verlegt und an der ober- und Unterseite mit Schalungsbrettern versehen.
Quelle: WKO

Trittschalldämmung

Maßnahme, die eine Schallübertragung möglichst unterbinden soll, insbesondere den Körperschall, der sich durch die Bauteile fortsetzt. Das erreicht man dadurch, dass die eigentlich begangene Fläche nicht direkt mit dem Baukörper verbunden, sonder durch speziell dafür vorgesehenes Dämmmaterial vom tragenden Untergrund (Betondecke, Balkenlage) getrennt wird.
Quelle: WKO

Trocken-Unterboden

Estrichform, bei der im Gegensatz zum Zement-, Asphalt- oder Fließestrich mit trockenen Elementen, also Platten aus unterschiedlichen Materialien, gearbeitet wird. Aufbau aus Einzelkomponenten (? Trittschalldämmung plus lose aufgelegte Platten) oder als ? Verbundplatten, bei denen Dämmung und Nutzschicht fest miteinander verbunden sind.
Quelle: WKO
Nach oben

U

U-Wert

? k-Wert ersetzt durch EU-Richtlinie den k-Wert als Wärmedurchgangszahl. Die Werteangaben bleiben jedoch identisch mit denen des k-Wertes.
Quelle: WKO

Umbau

Dieser ist eine so weitgehende bauliche Änderung eines Gebäudes, dass dieses nach der Änderung ganz oder in größeren Teilen als ein anderes anzusehen ist.
Quelle: WKO

Umbauter Raum

gilt als Kennzahl für die Größe eines Hauses in Kubikmetern und bezeichnet den Raum, der von den Außenmauern, vom Dach und von der Kehlersohle  umschlossen wird. Bei nicht unterkellerten Häusern wird ab Geländeoberkante gerechnet.
Quelle: WKO

Umkehrdach (UK-Dach)

Flachdachaufbau, bei dem die Wärmedämmschicht über der Abdichtung verlegt wird. Somit Schutz der Abdichtung vor schädlicher Sonneneinstrahlung. Das Dämmmaterial muss wasserunempfindlich sein und zur Beschwerung mit einer Schicht Kies oder Platten abgedeckt werden.
Quelle: WKO

Umstandsklausel

siehe Vorvertrag
Quelle: WKO

Umweltschonendes Bauen

beinhaltet Bauweisen, die Luft und Wasser kaum belasten. Verwendet werden Baustoffe, die umweltverträglich herzustellen, zu transportieren und zu bearbeiten sind. Ein sparsamer Umgang mit Energie und Rohstoffen zählt ebenfalls zum umweltschonenden Bauen wie das Begrünen von Dächern, das Vermeiden von versiegelten Flächen oder das Sammeln und Nutzen von Regenwasser.
Quelle: WKO

Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB)

Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (- Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer; Einkommens- und Vermögenssteuer bei Veräußerung einer inländischen Liegenschaft durch einen Ausländer).
Quelle: WKO

Unterspannbahn

Mit einer netzartig verstärkten Einlage versehene Folie für die Verlegung unter der Dachdeckung; zum Schutz vor dem Eindringen von Flugschnee.
Quelle: WKO
Nach oben

V

Vadium

Das Vadium ist eine vor der Zwangsversteigerung von Liegenschaften von den Bietern zu leistende Sicherheit, im allgemeinen mindestens 10% des Schätzwertes. Es ist in Bargeld, bestimmten inländischen Wertpapieren und Sparbüchern bei Gericht zu erlegen und wird auf die vom Meistbietenden zu erbringenden Leistungen angerechnet. Den übrigen nicht zum Zug gekommenen Bietern wird der Erlag am Schluss des Versteigerungstermins zurückgestellt.
Quelle: WKO

Verblender

Mauersteine oder Keramikplatten, die zur Verblendung von Außenwänden genutzt werden.
Quelle: WKO

Verbundplatten

Mehrschichtplatten, die aus einer Gipskarton- oder Gipsfaserplatte und einer zusätzlich aufkaschierten Schall- und Wärmedämmschicht bestehen.
Quelle: WKO

Vergleich

Einverständliche Regelung strittiger oder zweifelhafter Rechte. Ein gerichtlicher Vergleich ist ein Exekutionstitel, d.h. es kann ohne Klage auf Grund dieses Vergleiches Exekution geführt werden.
Quelle: WKO

Verkehrsflächen

Für den ruhenden und fließenden Verkehr bestimmte Flächen (Gassen, Straßen, Plätze); die Unterscheidung ist ohne rechtliche Relevanz. Öffentliche Verkehrsflächen sind solche, auf denen der Gemeingebrauch besteht, ohne Rücksicht darauf, wer Grundeigentümer ist oder ob für die Benutzung ein Entgelt eingehoben wird.Auch die Unterscheidung in Bundes-, Landes-, Bezirks- und Gemeindestraßen bzw. öffentliche Interessentenwege ist nur für die Erhaltungspflicht oder (bei Bundesstraßen einerseits und allen übrigen genannten Straßen andererseits) für die Kompetenz zur gesetzlichen Regelung von Bedeutung. Privatstraßen sind solche Straßen, an welchen kein Gemeingebrauch besteht.
Quelle: WKO

Verkehrswege

Für den Verkehr innerhalb eines Privatgrundstückes bestimmte Fläche (Stiegen, Gänge)
Quelle: WKO

Verkehrswert

Der Verkehrswert einer Immobilie wird durch den Preis bestimmt, der zu diesem Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
Quelle: Focus.de

Verkürzung über die Hälfte (Laesio enormis)

Eine Verkürzung oder Verletzung über die Hälfte liegt vor, wenn bei einem entgeltlichen Rechtsgeschäft ein Vertragsteil weniger als die Hälfte dessen bekommt, was der andere Vertragsteil als Gegenleistung erhält. Für die Beurteilung des Missverhältnisses ist der "gemeine Wert" (Marktpreis) des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend.Der benachteiligte Vertragsteil kann durch Klage die Aufhebung des Vertrages verlangen, der andere Vertragteil kann aber das Geschäft dadurch aufrechterhalten, dass er die Differenz auf den Marktpreis aufzahlt. Das Recht auf Vertragsanfechtung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden, es verjährt binnen 3 Jahren nach Vertragsabschluss (§ 934 ABGB). Kaufleute können im Rahmen ihres Unternehmens geschlossene Geschäfte nicht wegen Verkürzung über die Hälfte anfechten (§ 351a Handelsgesetzbuch).Weiters ist die Vertragsanfechtung ausgeschlossen, wenn die Übernahme zum Liebhaberpreis erfolgt ist bzw. bei Vertragsabschluss der wahre
Quelle: WKO

Versorgungsleitungen

Leitungen, die für die Benutzung eines Gebäudes benötigt werden oder von Vorteil sind (Wasserleitungen, Gasleitungen, Starkstromleitungen, Fernmeldeleitungen, Fernwärmeleitungen). Entsorgungsleitungen sind für die Ableitung der Abwässer bestimmt (Schmutzwässer, Niederschlagswasser, Mischwässer).
Quelle: WKO

Veräußerungs- und Belastungsverbot

Ein Veräußerungs- oder Belastungsverbot hinsichtlich einer Liegenschaft (§ 364 c ABGB) kann durch Vertrag oder letztwillige Verfügung begründet werden und hat den Zweck, eine Veräußerung oder Belastung der Liegenschaft ohne Zustimmung des Begünstigten unmöglich zu machen. Es verpflichtet nur den ersten Eigentümer, nicht aber dessen Rechtsnachfolger.Für den Begünstigten begründet es ein höchstpersönliches und nichtverwertbares Recht. Im Grundbuch einverleibt kann es nur dann werden, wenn es zwischen nahen Angehörigen abgeschlossen wurde, also z.B. zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Ehegatten. Veräußerungs- und Belastungsverbote können auch durch Richterspruch im Exekutionsverfahren oder durch Gesetz begründet sein (z.B: nach den Wohnbauförderungsgesetzen).
Quelle: WKO

Vinkulierung

Bei Versicherungsverträgen: Vereinbarung, wonach im Versicherungsfall (z.B. Zerstörung des versicherten Gebäudes durch Feuer) die Leistung des Versicherers auf einen Dritten (z.B. Darlehensgläubiger des versicherten Gebäudeeigentümers) übergeht.
Quelle: WKO

Vollwärmeschutz-Systeme

? Dämmung
Quelle: WKO

Vorgehängte, hinterlüftete Fassade

Sie besteht aus einer Unterkonstruktion (meist Holz) und der Fassadenbekleidung (z.B. Holz, Holzwerkstoff, Fassaden-Zementplatten, Schiefer etc.). Zwischen Untergrund und Bekleidung entsteht ein Lüftungsraum, der für das Abtransportieren von eingedrungener Feuchtigkeit sorgt.
Quelle: WKO

Vorkaufsrecht

Ist ein Grundstück durch ein Vorkaufsrecht (§ 1072 ff ABGB) belastet, so hat der Eigentümer dem Berechtigten das Grundstück anzubieten, wenn er einen Verkauf an einen Dritten beabsichtigt. Durch die Eintragung im Grundbuch wirkt es gegenüber dem jeweiligen Eigentümer. Bei unbeweglichen Sachen muss der Vorkaufsberechtigte binnen 30 Tagen erklären, ob er von seinem Recht Gebrauch macht oder nicht. Bei Ausübung seines Rechtes muss er den vollen Kaufpreis bezahlen, der von einem Dritten verbindlich geboten wird und alle Nebenbedingungen erfüllen.Das Vorkaufsrecht kann anlässlich einer Enteignung, einer Zwangsversteigerung, eines Tausches oder einer Belastung nicht ausgeübt werden. Das Vorkaufsrecht kann durch Vertrag oder Gesetz begründet sein (Bodenbeschaffungsgesetz). Der übergangene Vorkaufberechtigte hat Anspruch auf Schadenersatz. Bei einem verbücherten Vorkaufsrecht darf das Eigentumsrecht eines Dritten nur im Grundbuch einverleibt werden, wenn die Zustimmung des Vorkaufsberechtigten
Quelle: WKO

Vormauerwerk

Die äußere Mauer bei der heute weit verbreiteten zweischaligen Außenwand von Gebäuden (Vormauer/Luftschicht und/ oder Dämmstoff/Hintermauer).
Quelle: WKO

Vorvertrag

Der Vorvertrag (§ 936 ABGB) ist eine Vereinbarung, künftig einen Vertrag (Hauptvertrag) zu schließen, dessen wesentliche Punkte im Vorvertrag festgehalten sind. Kommt der Hauptvertrag nicht zu dem im Vorvertrag vereinbarten Zeitpunkt zustande, so muss binnen Jahresfrist auf Abschluss des Hauptvertrages geklagt werden, widrigenfalls das Recht erloschen ist.Der Abschluss des Hauptvertrages kann dann nicht erzwungen werden, wenn sich einer der Vertragspartner erfolgreich auf veränderte Umstände bzw. den Wegfall der Geschäftsgrundlage beruft. Gründe für die Berufung auf die sogenannte "Umstandsklausel" (Clausula rebus sic stantibus, d.h. unveränderte Wirksamkeit des Vertrages nur unter gleichbleibenden Verhältnissen) können z.B. grundlegende gesetzliche oder wirtschaftliche Änderungen sein.
Quelle: WKO
Nach oben

W

Waschbeton

An der Oberfläche des Betons werden vor dem Erhärten Zement und feinere Zuschlagstoffe mit einer Bürste und Wasser ausgewaschen, dadurch ergibt sich eine Kiesel-Oberflächenstruktur.
Quelle: WKO

WEG

Wohnungseigentumsgesetz 1975 (Bundesgesetz) über das Eigentum an Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten. Gültig in der Fassung Wohnrechtsnovelle 2000.
Quelle: WKO

Wertsicherungsklausel

Die Wertsicherungs- oder Indexklausel ist eine Vertragsbestimmung, wonach eine Leistung (z.B. der vom Mieter zu entrichtende Mietzins) dem jeweils zum Zeitpunkt der Fälligkeit entsprechenden Geldwert angepasst wird. Als Maßstab für die Änderung des Geldwertes werden Wertsicherungsvereinbarungen zumeist Lebenserhaltungskosten ?bzw. Verbraucherpreisindizes zugrunde gelegt, welche vom Österreichischen Statistischen Zentralamt errechnet werden. Die Wertsicherung von ? Kategoriemietzinsen kann nur nach Maßgabe des § 16 Abs. 4 MRG vereinbart und die Wertanpassung jeweils ab den sich daraus ergebenden Stichtagen vorgenommen werden (Verbraucherpreisindex 1976 mit 10% Schwellenwert).
Quelle: WKO

WFG

Wohnbauförderungsgesetz, Bundesgesetz vom 27 November 1984 über die Förderung der Errichtung von Wohnungen. Seit 1989 gelten in den Bundesländern eigene Gesetze samt Durchführungsbestimmungen.
Quelle: WKO

WGG

Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht, Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen, gültig in der Fassung vom 29. Dezember 2000 (BGBl I Nr. 2000/142. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit aller gemeinnützigen Bauvereinigungen.
Quelle: WKO

Widmung

ist die verbindliche Festlegung einer Nutzungsart für einen Gegenstand (Grundfläche). Damit ist nicht unbedingt verbunden, dass die festgelegte Nutzung tatsächlich erfolgen muss - allerdings darf keine andere Nutzung erfolgen.
Quelle: WKO

Wiederkaufsrecht

Das Wiederkaufsrecht ist das dem Verkäufer eingeräumte Recht, eine verkaufte Sache wieder zurückzukaufen. Es kann nur an unbewegliche Sachen (Liegenschaften) vereinbart werden und wirkt nur auf Lebenszeit des Verkäufers. Wenn es im Grundbuch eingetragen ist, verpflichtet es den jeweiligen Eigentümer (§§ 1068 ff ABGB).
Quelle: WKO

Wirtschaftliche Abbruchreife

liegt vor, wenn ein Gebäude nur durch wirtschaftlich unzumutbare Aufwendungen erhalten werden kann.
Quelle: WKO

Wohnbeihilfe

Inhaber von geförderten Wohnungen können um eine Wohnbeihilfe ansuchen, wenn sie durch den Wohnungsaufwand (monatlicher Aufwand ohne Betriebs- und Heizungskosten) unzumutbar belastet sind. Die jeweils geltenden Bestimmungen erlasen die Landesregierungen.
Quelle: WKO

Wohngemeinschaft

Zusammenschluss von Bewohnern einer Wohnhausanlage; der Begriff wird auch für das Zusammeleben mehrerer, in der Regel nicht verwandter Personen in Großwohnungen verwendet.
Quelle: WKO

Wohnkosten

der monatliche Aufwand für die Wohnung; umfasst die Nettomiete bzw. den Kapitaldienst (bei Eigentumswohnungen), weiters Betriebskosten und Heizungskosten sowie Ausgaben für Gemeinschaftseinrichtungen, Aufzug, Garagenbetreuung, Verwaltungskosten und Umsatzsteuer.
Quelle: WKO

Wohnrecht

Das Wohnrecht (- Dienstbarkeit der Wohnung, § 521 ABGB) ist ein vom Eigentümer eingeräumtes Recht zur persönlichen Benützung (im Gegensatz zum Fruchtgenuss nicht auch zur Vermietung) einer Wohnung und kann als Dienstbarkeit (Servitut) im Grundbuch eingetragen werden. Die Instandhaltung der Wohnung obliegt dem Eigentümer.
Quelle: WKO

Wohnungseigentum

Besondere Form des Miteigentums an einer Liegenschaft, im Wohnungseigentumsgesetz (WEG 1975) geregelt. Mit dem Miteigentumsanteil (Mindestanteil) ist das Recht verbunden, eine bestimmte Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeiten (Büro, Geschäftslokal) ausschließlich zu nutzen und darüber allein zu verfügen. Mit den Räumlichkeiten kann auch Zubehör (Abstellplatz, Hausgarten) verbunden sein.Die Nutzung der allgemeinen Teile der Liegenschaft und des Hauses steht allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu, Sondernutzungen durch einzelne Wohnungseigentümer bedürfen der Zustimmung der übrigen Miteigentümer. Zur Begründung des Wohnungseigentums muss eine Nutzwertfestsetzung (früher: Parifizierung) vorliegen. Die Nutzwerte werden nach der Nutzfläche der Wohnungseigentumsobjekte mit Zu- oder Abschlägen für werterhöhende oder wertmindernde Umstände (Ausstattung, Zubehör, Stockwerkslage etc.) ermittelt.Die Mindestanteile müssen dem Verhältnis der Nutzwerte entsprechen. Der Mindestanteil ist di
Quelle: WKO

Wärmebrücke

Bauteil mit höherer Wärmeleitfähigkeit als die umgebenen Baustoffe, z.B. Stahlteil, durchlaufender Beton, ungedämmte Mörtelfuge. Über diese Bauteile fließt die Wärme zur Kälte hin ab. Das erhöht nicht nur die Heizkosten, sondern ist durch mögliche ? Kondenswasserbildung auch gefährlich für die Bausubstanz. Vermeidung von Wärmebrücken ist durch sorgfältige Wärmedämmung möglich.
Quelle: WKO

Wärmeleitfähigkeitsgruppe

Gibt den Höchstwert der Wärmeleitfähigkeit für Dämmstoffe an. Je kleiner der Wert, desto besser die Dämmwirkung. Je nach Gruppe ergeben sich jeweils unterschiedlich gute Werte bei gleicher Schichtdicke bzw. der Dämmstoff kann bei gleicher Wirkung unterschiedlich dick gewählt werden.
Quelle: WKO

Wärmeleitzahl

? U-Wert, auch ? k-Wert
Quelle: WKO

Wärmepumpe

Dient der Erzeugung von Wärmeenergie aus Erdreich, Grundwasser, Außenluft etc. So kann Grundwasser der Wärmepumpe zugeführt und dort abgekühlt werden. Die entzogene Wärme wird dem Heizungswasser zugeführt.
Quelle: WKO
Nach oben

Z

Zahlungsbefehl

Im Mahnverfahren ergehende Aufforderung an den Schuldner zu zahlen oder Widerspruch zu erheben.
Quelle: WKO

Zeitrente

Eine im Gegensatz zur Leibrente vertraglich für bestimmte Zeit vereinbarte Rente. Bei Verbücherung als Reallast ist der jeweilige Grundstückseigentümer zur Rentenzahlung an den Berechtigten verpflichtet.
Quelle: WKO

Zeitwert

wird meistens für Grundstücke ermittelt; ist der Reproduktionswert abzüglich Altersabschlag unter Berücksichtigung des Ertragswertes.
Quelle: WKO

Zementestrich

? Estrich mit hoher Druckfestigkeit
Quelle: WKO

Zession

Vertragliche Abtretung von Forderungen an Dritte.
Quelle: WKO

ZK-Tür

Tür, deren Blatt aus verzinktem Stahl besteht, das zusätzlich lackiert oder mit Kunststoff beschichtet sein kann.
Quelle: WKO

Zubau

Als solcher gilt die Vergrößerung eines Bauwerks der Höhe, Länge oder Breite nach.
Quelle: WKO

Zusicherung

behördliche Mitteilung über die Zuerkennung von Förderungsmitteln.
Quelle: WKO

Zwangshypothek

Art der Zwangsvollstreckung über das unbewegliche Vermögen eines Schuldners.
Quelle: Wko.at

Zwangsvollstreckung

Gesetzlich geregeltes Verfahren zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche gegenüber einem Schuldner.
Quelle: Focus.de

Zwischenfinanzierung

Eine Zwischenfinanzierung dient der Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs beispielsweise während der Bauphase. Die Zwischenfinanzierung wird später durch Eigenkapital (möglicherweise durch den Verkauf einer anderen Immobilie) oder die Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel abgelöst.
Quelle: Focus.de
Nach oben
metamagix metamagix